Im Hinblick auf die Ereignisse in Magdeburg berichtet die WELT über die scheinbar sonderbaren Twitter-Aktivitäten des mutmaßlichen Attentäters, für den trotz der erdrückenden Beweislage bis zur rechtskräftigen Verurteilung im Übrigen die Unschuldsvermutung gilt.

Was er dort gepostet hat, ist offenkundig wirres Zeug. Das kann darauf hindeuten, dass es sich um eine geistige Störung i.S.v. § 20 StGB handelt, es kann aber auch der Versuch sein, im Vorfeld Tatsachen zu schaffen, auf die man eine spätere Schutzbehauptung stützen kann. Nun ist es natürlich so, dass der Beschuldigte mit Sicherheit einem psychiatrischen Gutachter vorgeführt werden wird, der jedoch wegen dieser Tweets große praktische Schwierigkeiten haben wird, fachlich sauber zu begründen, warum der Beschuldigte schuldfähig sein soll. Als Facharzt für Psychiatrie, weiß er natürlich, wie der Hase läuft.

Der Bauerntrick, eine Geisteskrankheit lediglich zu simulieren, ist übrigens nicht neu: Im Dritten Reich war es bei Regimegegnern Ziel der Strafverteidiger, einen sog. „Jagdschein“ zu erwirken, denn nur so konnte ggf. die Todesstrafe verhindert werden. Nach Kriegsende war es bisweilen sehr schwer, wieder als geistig gesund eingestuft zu werden. Der Spielfilm „Mein Schulfreund“ mit Heinz Rühmann aus dem Jahre 1960 griff diese Problematik auf.