Der Ex-Verfassungsrichter Dr. Hans-Jürgen Papier hat ein Gutachten erstellt. Was drinsteht und wer ihn bezahlt hat, sofern er nicht aus freien Stücken tätig wurde, ist völlig egal. Es handelt dabei nämlich um ein sog. „Privatgutachten“. Diese haben vor Gericht keinerlei Beweiswert, schon gar nicht, wenn es um Rechtsansichten geht, denn es gilt der alte lateinische Grundsatz „curia novit ius„, was soviel heißt wie: „Das Gericht kennt das Recht“. Dass der gute Herr Dr. Papier früher mal selbst Richter war, interessiert auch niemanden, denn er ist, sollte das Thema eines Tages vor Gericht landen, auf jedem Fall nicht der „gesetzliche Richter“. Dass er in der Sache natürlich Recht hat, ist allenfalls ein Indiz für eine Entscheidung. Da heutzutage die Ideologie, so offenkundig widersinnig sie auch sein mag, über dem Recht steht, und Richter im Wege Auslegung jedes Ergebnis erzielen können, heißt dies nichts.
P.S.: Erinnert sich noch jemand an das Gutachten zur Zurückweisung an der Grenze? In der Internetkultur sagt man dazu „this didn’t age well“.