Ein umstrittener Experte, dessen fachliche Einschätzungen sich überraschend häufig als zutreffend herausgestellt haben, berichtet von einer Strafanzeige:

 

 

Seine typische Vorgehensweise dürfte in der Tat diejenige mit der höchsten Erfolgswahrscheinlichkeit sein.

  1. Nie einer polizeilichen Vorladung folgen.
  2. Anwalt einschalten, der die Vorladung absagt und Aktenübersendung beantragt.
  3. Das dauert meist Monate.
  4. Anschließend Schriftsatz zur Verteidigung fertigen lassen.
  5. Danach stellt die StA das Verfahren ein, wenn es um Meinungsäußerungen oder wahre Tatsachenbehauptungen ging.

Es dauert zumeist nur ein paar Wochen und es entstehen Anwaltskosten. Ob die Rechtsschutzversicherung diese übernimmt, sollte vorab geklärt werden.

Einen winzigen Haken gibt es auch noch, denn auch wahre Tatsachen können ausnahmsweise gem. § 192 StGB strafbar sein.