Tätigkeitsfelder
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Das zivilrechtliche Spektrum ist umfangreich. Die häufigsten Probleme tauchen in der Praxis im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht auf. Kaufsachen stellen sich nach Erhalt als mangelhaft heraus, Mieter und Vermieter kommen ihren jeweiligen Pflichten nicht nach und Handwerker bleiben in ihren Leistungen nicht selten hinter den Erwartungen zurück, außer bei der Höhe der Rechnung. In vielen Fällen hilft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.
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Ihnen wurde fristlos gekündigt? Sie haben sich auf eine Stellenausschreibung beworben und wurden abgelehnt, weil sie angeblich zu alt seien? Ihr Arbeitsplatz ist angeblich weggefallen und man wollte Sie nicht umsetzen? Den Job dennoch zu behalten ist nicht leicht, aber in vielen Fällen kann ein Anwalt erreichen, dass Sie wenigstens eine angemessene Abfindung bekommen. Wichtig: Grundsätzlich ist die 3-Wochenfrist des § 6 KschG zu beachten.
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Der Haussegen hängt schief, vielleicht steht sogar eine Scheidung an. Oft kann nur noch der Gang zum Rechtsanwalt helfen. Eine einvernehmliche Scheidung vor dem Familiengericht dauert ca. 10 Minuten. Wichtig: Um eine Interessenkollision zu vermeiden, findet grundsätzlich keine gemeinsame Beratung von Ehegatten statt, § 3 Abs. 1 BORA.
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Mietrecht ist gelebtes Sozialrecht, daher erklären sich die vielen Hürden, die der Gesetzgeber für beide Seiten eingezogen hat. Die klassischen Problemfelder lassen sich leicht benennen: Nebenkostenabrechnung, Mietminderung, Mieterhöhung, Kündigung, Schönheitsreparaturen und Rückzahlung der Mietkaution. Ohne Kenntnis der mietrechtlichen Regelungen wird hier – selbst in bester Absicht – viel falsch gemacht. Im Internet lässt sich zu diesen Themen einiges finden, doch nicht immer sind die Empfehlungen auf dem neusten Stand.
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Sie haben Post von der Staatsanwaltschaft oder gar von einem Gericht erhalten und das Aktenzeichen enthält die Buchstaben „Js“, „Cs“, „Ds“, „Ls“, oder „KLs“. Ein Rechtsanwalt hat das Recht zur unbeschränkten Akteneinsicht und kann damit bereits ab einem frühen Stadium den korrekten Verfahrensablauf überwachen und eine konkrete Verteidigungsstrategie entwerfen. Wichtig: Die Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl beträgt 2 Wochen, § 410 StPO.
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Sie wurden geblitzt. Kann man noch was machen? Bei den Rechtsfolgen besteht regelmäßig ein gewisser Spielraum. Insbesondere wenn ein Fahrverbot im Raum steht, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wichtig: Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt 2 Wochen, § 67 OWiG.
Bei Trunkenheit im Straßenverkehr wird ab 1,6 Promille in der Regel die sog. MPU angeordnet. Was sich hinter dieser Medizinisch-psychologischen Untersuchung verbirgt und welche Anforderungen an Sie und an ihren Gutachter gestellt werden, lässt sich in einem Beratungsgespräch erörtern.
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