Anwaltskanzlei

in 61184 Karben

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Erteilen Sie komfortabel den Auftrag für Ihre Scheidung über das Internet. Durch diese Art der Beauftragung können Sie an jedem Tag der Woche und zu jeder Uhrzeit online veranlassen, dass Ihr Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht wird. Ob eine Online-Scheidung auch für Sie geeignet ist, muss individuell beurteilt werden. Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

 

Was bedeutet Scheidung Online?
Eine Online-Scheidung ist keine neuartige Form, um sich scheiden zu lassen. Eine Scheidung über das Internet oder eine Scheidung ohne Anwalt ist rechtlich nicht möglich. Dank des Internets besteht jedoch die Möglichkeit, die Scheidung komplett online zu beauftragen. Lediglich den eigentlichen Scheidungstermin beim Familiengericht müssen beide Eheleute persönlich wahrnehmen, da die Beteiligten grundsätzlich durch das Gericht persönlich anzuhören sind.

 

Was kostet eine Online-Scheidung?
Die Kosten einer Ehescheidung ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und aus dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Die Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung und der Gerichtskosten ist nicht zulässig. Jeder zusätzliche Streitpunkt (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht für die Kinder, Regelung des Umgangsrechts, Versorgungsausgleich) löst zusätzliche Kosten aus. Wer „Hartz 4“ bezieht, bekommt die Scheidung faktisch umsonst, weil insoweit regelmäßig die Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe vorliegen.

 

Ablauf der Online-Scheidung
Nach Übersendung des Formulars für Ihre Scheidung Online wird der Scheidungsantrag für Sie beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Nur einmal müssen Scheidungswillige das Haus verlassen, für den eigentlichen Termin bei Gericht. Details zum Ablauf finden sie unter anderem im Urteil des OLG Hamm, 4 U 162/12.

 

Vorteile der Online-Scheidung
Bei einer Online-Scheidung beauftragen Sie den Anwalt per Online-Formular, E-Mail, Post, Fax oder Telefon mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens, wodurch Sie sich Zeit und Aufwand sparen, indem ohne aufwendige Terminvereinbarung eine Beauftragung mittels moderner Kommunikationsmittel online stattfindet und nur wenige Tage danach eine Einreichung Ihres Scheidungsantrages beim Familiengericht erfolgt. Die Online-Scheidung ist besonders geeignet für

  • einvernehmliche Scheidungen
  • einvernehmliche Aufhebungen von Lebenspartnerschaften
  • Kurzehen
  • Ehen ohne Kinder
  • wenn der Antragsteller im Ausland wohnt und nicht extra für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes anreisen möchte

Bei Streitpunkten sollten Sie anwaltlichen Rat einholen. Auch bei der Online-Scheidung werden Sie persönlich betreut und haben natürlich die Möglichkeit, sich telefonisch, persönlich oder per E-Mail an mich zu wenden und individuellen Rat einzuholen.

 

Formulare:
Scheidungsantrag
Anwaltsgebühren
Versorgungsausgleich
Widerrufsbelehrung
Sofern Verfahrenskostenhilfe beantragt werden soll: Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

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