Anwaltskanzlei

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Mit Beginn der Ferienzeit herrscht wieder Hochbetrieb auf den Flughäfen. Doch oft beginnt der langersehnte Urlaub mit stundenlangem Warten, weil der gebuchte Flug verspätet ist. Dabei steht Passagieren bei mehr als drei Stunden Wartezeit durch technisch bedingte Verspätungen eine Entschädigung zu, doch nur wenige Kunden machen ihren Anspruch geltend.

Die Verbraucherrechte bei Flugverspätungen sind in der EU-Fluggastrechteverordnung festgelegt.

Diese Rechte gelten

  • für alle Passagiere, die von einem Flughafen in der EU abfliegen
  • für alle Passagiere, die auf einem Flughafen in der EU landen, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Entschädigung (pro Passagier):

  • Verspätung von mind. 2 Stunden bei einer Flugstrecke bis 1500 km: 250 €
  • Verspätung von mind. 3 Stunden bei einer Flugstrecke über 1500 km (Flug innerhalb der EU): 400 €
  • Verspätung von mind. 3 Stunden bei einer Flugstrecke zwischen 1500 und 3500 km (Flug von EU in einen Drittstaat oder zurück): 400 €
  • Verspätung von mind. 4 Stunden bei einer Flugstrecke über 3500 km (Flug von EU in einen Drittstaat oder zurück): 600 €

Nun finden sich diverse Geschäftsmodelle im Internet, die darauf basieren, diese Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft in Form eines rundum Sorglospakets durchzusetzen. Das klingt erst mal gut, der Haken besteht jedoch in einer Erfolgsbeteiligung. Warum soll man bis zu 50% seiner Entschädigung an einen Dienstleister bezahlen, der den Fall zumeist vollautomatisiert an einen angeschlossenen Anwalt übergibt, wenn das Prozessrisiko typischerweise im Bereich von 1-2% liegt?

Meine Empfehlung lautet daher: Mahnen Sie die Fluggesellschaft vorab, z.B. mit diesem Musterschreiben.