Täglich grüßt das Murmeltier: Das umstritten Nachrichtenportal Apollo News berichtet erneut über einen Fall politischer Repression. Diesmal geht es um die angebliche Beleidigung einer Ministerpräsidentin. Nun kann man sich natürlich fragen, ob „dummes Zeug“ (auf plattdeutsch „Tünkram„) oder „Märchenerzählerin“ wirklich so ehrverletzend war, dass ein Verweis auf den Privatklageweg nicht ausgereicht hätte, um die Akte angemessen vom Tisch zu bekommen. Ok, darauf will ich hier nicht weiter eingehen, denn ich bin auch nicht der zuständige Dezernent. Dass der (angebliche) Einspruch gegen den Strafbefehl aus irgendwelchen Gründen nicht angekommen ist, verwundert vielleicht ein wenig, denn das kann man eigentlich nicht falsch machen.
Aufmerksamkeit erregt vielmehr die Überschrift des Artikels, genauer die Haft. Ist es schon so weit, dass man in der BRD für kritische Anmerkungen weggesperrt wird? Nein, natürlich nicht. Es handelte sich hier vielmehr um eine Ersatzfreiheitsstrafe, wie sie z.B. beim sog. „Schwarzfahren“ häufig vorkommt. Wird eine Geldstrafe nicht gezahlt, kommt man ersatzweise in den Knast. Der Anlass für die Verurteilung spielt dabei keine Rolle. Wie soll die Durchsetzung von Geldstrafen anders funktionieren? Hätte er die Geldstrafe bezahlt, wäre er in Freiheit geblieben. Gut, hätte er das überflüssige E-Mail nicht geschrieben, wäre natürlich gar nichts passiert. Dumm gelaufen! Offenbar hat er auch die Automatismen in der deutschen Justiz völlig unterschätzt.