Die FAZ berichtet von einem Fall, den man auch unter dem Schlagwort „Feuerwehr als Brandstifter“ fassen kann. Es geht um einen jungen Mann, dem vorgeworfen wurde, diverse Brandstiftungen im Raum Hanau begangen zu haben. Da er nicht auf frischer Tat ertappt wurde, hat die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf Indizen gestützt. Man hatte z.B. Krümel von Grillanzündern in seiner Jackentasche gefunden. Alles in allem erschien die Beweislage sowohl dem Amtsgericht Hanaus, als auch der kleinen Strafkammer am LG Hanau zu dünn. Demzufolge kam es zu einem der sehr seltenen Freisprüche (~ 3%) in Deutschland. Warum sind Freisprüche selten? Weil das Gericht im Zwischenverfahren bereits aktenkundig gemacht hatte, dass es auf Basis der angebotenen Beweismittel von einer überwiegenden Verurteilungswahrscheinlichkeit ausgeht. Man wird es sich ja wohl nochmal anders überlegen dürfen.

Anders wird es erwartungsgemäß in einem Verfahren wegen Brandstiftung in Berlin ausgehen. Auch dort erscheint die Beweiskette relativ dünn zu sein, aber wer irgendwo rechtsradikale Aufkleber anbringt und Hauswände mit Hassparolen beschmiert, der zündet bestimmt auch Autos an. Das dachten sich wohl auch die ziemlich guten Leute von der Generalstaatsanwaltschaft, die den Fall der StA Berlin entzogen hat. Neukölln ist überall, nur nicht in Hanau.

Letztlich geht es bei solchen Fällen um die freie richterliche Beweiswürdigung. Sollten die gesetzlichen Richter keine Zweifel haben, dass die Angeklagten die Tat begangen haben, dann ist es eben so. Im Übrigen hatten die bösen Nazis bei Brandstiftung in der Regel auch keine Zweifel. Hartes Durchgreifen der Justiz ist doch genau das, was die Angeklagten unbedingt wollen. Dann dürfen sie sich darüber auch nicht beschweren. Im Übrigen gilt Art. 139 GG.