Unsere amtierende Bundesinnenministerin, die nur allzugerne hessische Ministerpräsidentin wäre, möchte die Verfassung korrigieren. Nach den üblichen Worthülsen, Putin böse, Russen böse, Darnket böse, Desinformation böse, Zeitenwende und ceterum censeo Carthaginem esse delendam, kommt man zum Punkt: Die Kompetenz zur Gefahrenabwehr liege grundsätzlich bei den Ländern. Um angemessen auf länderübergreifende, schwere Bedrohungen reagieren zu können, sei aus Sicht des Innenministeriums eine Stärkung der Bundesbehörden nötig. Überdies könne es in „völkerrechtlich zulässigen Einzelfällen“ (Man beachte die Wortschöpfung – Anm. d. Verf.) notwendig werden, gegen zum Angriff genutzte IT-Systeme im Ausland vorzugehen. Die Erlaubnis zurückzuschießen soll offenbar bei schweren, länderübergreifenden Cyberangriffen Teil der Grundgesetzänderung das BKA betreffend sein.
Kurzfassung: Man will ein Bundessicherheitshauptamt, das auf Wunsch unserer Freunde bei unseren Freinden einen sog. „Hackback“ durchführen soll.