Aktuell ist mal wieder die Nordsee-Pipeline in der Diskussion. Völlig überraschend hat sich herausgestellt, dass der Haupttäter* aus der Ukraine stammen soll. Die neuste steile These lautet, dass der ukrainische Präsident von der Operation Kenntnis gehabt haben soll, aber das allenfalls unter Alkoholeinfluss.
Die mediale Strategie, die damit verfolgt wird, ist unter der Bezeichnung „limited hangout“ bekannt. Es wird nur das eingeräumt, was ohnehin bekannt ist. Während diese Vorgehensweise in der Wikipedia ihren eigenen Eintrag hat und medial als „Nixon’s Playbook“ bezeichnet wird, handelt es sich dabei um die gängige Vorgehensweise jeder Strafverteidigung. Was ohnehin nachweisbar feststeht, braucht man nicht mehr bestreiten. Beim Rest schauen wir mal.
Ein schönes Beispiel dafür findet sich aktuell in Österreich. Dort wurden bei einem „Bub aus der Nachbarschaft„, der sich laut US-Diensten kurz zuvor der islamischen Terrorszene angeschlossen hatte, Sprengsätze gefunden. Diesen Fund zu bestreiten wäre völlig sinnlos. Bei seinem Motiv ist die Beweislage deutlich schwieriger. Nun stellt sich natürlich die Frage, warum er sich diesbezüglich bei der Vernehmung eingelassen hat. Ist es nicht sinnvoller, einfach pauschal zu allen Vorwürfen zu schweigen? Das kommt darauf an. Entscheidend ist, dass zuvor Akteneinsicht genommen wird.
Anmerkung in eigener Sache: Hätte ich ein solches Mandat übernommen? Nein!
* Der ukrainische Tauchlehrer soll übrigens mittlerweile untergetaucht sein.