Da hat der Finanzminister noch vor wenigen Tagen eine Kurskorrektur gefordert und rein zufällig – es besteht selbstverständlich keinerlei Zusammenhang – prüft die GStA die Aufhebung seiner Immunität. Der Tatvorwurf lautet, dass er im Mai 2022 für eine Bank ein Grußwort geschrieben hat, bei der er selbst ein Konto besitzt. Eine mögliche Vorteilsannahme wäre natürlich ein unglaublicher Korruptionsskandal, ansatzweise vergleichbar mit dem mutmaßlichen Treffen des Kanzlers mit dem Warburg-Chef, an das er sich zwar leider nicht mehr erinnern kann, die Putzfrau Reinigungskraft jedoch schon.

Da fragt man sich als Bürger natürlich schon, wieso das Ermittlungsverfahren gegen den Finanzminister nicht, wie zuvor beim Bundeskanzler, von der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft eingestellt wird, wo es doch im Kern auch nur um eine Bagatelle geht. Ich vermute, es fehlt ganz einfach an der entsprechenden Weisung. In jedem Fall erwarte ich demnächst eine Kurskorrektur der FDP.