Ich erinnere mich noch, wie ich schmunzeln musste, als der ehemals von den Briten gegründete NDR die herzerwärmende Geschichte „Vom Feind zum Freund“ erzählt hat. Dabei wurden verständlicherweise die nicht ganz so schönen Themen ausgeblendet, denn man wollte die Stimmung nicht trüben.

Anyways, als die Briten im Jahre 2019 – punktgenau 70 Jahre nach Gründung der BRD – ihre Truppen aus Deutschland abgezogen hatten, konnte man eigentlich erwarten, dass dieses traurige Kapitel der deutschen Geschichte endlich abgeschlossen sei. Doch au contraire, denn was meldet die Times? Unsere Freunde kommen zurück, um uns vor dem Feind im Osten zu verteidigen, der uns sein minderwertiges Gas andrehen möchte. Ist das nicht nett?

Es gibt allerdings noch ein anderes Szenario, wo es hilfreich sein könnte, ausländische Hilfstruppen im Land zu haben, den Notstand. In Falle eines solchen Notstandes, Gott möge uns davor behüten, ist es die Aufgabe der Bundeswehr gegen bewaffnete Aufständische vorzugehen. Weil man dem Team Bundeswehr am Ende des Tages vielleicht doch nicht ganz die Härte zutraut, auf die eigene Bevölkerung zu schießen, wie es in Holland bereits geschehen ist, hat man sich möglicherweise an die guten alten Vorbehaltsrechte erinnert. Die sind zwar offiziell außer Kraft gesetzt, gelten aber mittelbar durch die Charta der Vereinten Nationen weiter. Dort steht nämlich immer noch geschrieben, dass die Siegermächte jederzeit nach Belieben (ohne UN-Resolution) gegen die ehemaligen Feindstaaten (Deutschland und Japan) vorgehen können. Diese Klausel wurde zwar 1995 freundlicherweise für obsolet erklärt und man hat 2005 sogar beschlossen, sie aus dem Text zu entfernen, aber dafür in den letzten 16 Jahren leider noch keine freie Minute gefunden. Offenbar gibt es wichtigere Dinge, um die sich die Vereinten Nationen dringender kümmern müssen, als ihre Vereinssatzung auf den neusten Stand zu bringen. Als Rechtspositivist würde ich jedenfalls sagen, dass Regelungen, die nicht gestrichen sind, weiterhin Geltung besitzen. Wie die Bundesregierung die Rechtslage einschätzt, ist insoweit völlig egal. Wenn sich die Schweine im Schlachthaus auf einen Rechtszustand „de lege ferenda“ berufen, nachdem sie von der Schlachtung verschont bleiben sollen, interessiert das auch niemand. Deutschland hat als Objekt der Maßnahmen keinerlei Mitspracherecht.

Das ist natürlich nur ein denkbares Extremszenario, und es ist selbstverständlich auch nicht wahrscheinlich. Man sollte es jedoch auf dem Schirm haben.