Panikmache im Fernsehen, wer kennt sie nicht? Letzte Woche lief im SWR folgendes Horrorszenario. Eine Stadt kommt auf die Idee, eine alte Straße zu sanieren, und beteiligt mal einfach so die Bürger den Kosten. Am Ende flattert einer armen Rentnerin ein Kostenbescheid über 140.000 € ins Haus. Die schockierten Zuschauer werfen Google an und finden Berichte, wie diesen. Ein flüchtiger Blick aus dem Fenster auf die Schlaglöcher vor der Haustür und der Abend ist gelaufen. Die Gefahr ist real, denn solche exorbitanten Kostenbescheide sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Straßen, die im Bauboom Ende der 60er Jahre entstanden sind, haben mittlerweile 50 Jahre auf dem Buckel und das sieht man ihnen an. Nun ist es so, dass die Beteiligung der Anlieger an den Sanierungskosten in den jeweiligen Straßensatzungen von den Gemeinden festgelegt und auch wieder abschafft werden kann.

Die Stadt Karben hat dies erst kürzlich getan und die Abschaffung der Sanierungsbeiträge beschlossen.

Immobilienbesitzer können glücklich sein, und nicht nur das. Der mittelbare Vorteil bei dieser Entscheidung ist nämlich auch, dass Karben damit einen realen Standortvorteil gegenüber vielen hessischen Gemeinden hat. Wer nach Karben kommt, kann (vorerst) sicher sein, nicht kalt enteignet zu werden.

In Bayern ist man einen Schritt weiter gegangen und hat den Gemeinden die Entscheidung abgenommen. Ob das mit Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar ist?