Das Strafverfahren gegen den subversiven Prinzen und seine Helfershelfer nimmt so langsam Gestalt an. Nach einem Jahr steht die Anklageerhebung kurz bevor. Die Ermittlungsakten sollen 425.000 Seiten betragen. Wenn man das durch 365 teilt, haben die zuständigen Staatsanwälte pro Tag ca. 1.1640 Seiten produziert, Urlaub und Wochenenden nicht rausgerechnet. Das ist eine durchaus bemerkenswerte Leistung, insbesondere wenn man sie vor dem Hintergrund des wohl mit Abstand verrücktesten Tatplans aller Zeiten beleuchtet. Zum Vergleich: Der Brockhaus hat 24.500 Seiten.
Der Fairness halber muss angemerkt werden, dass sich ein ähnlicher Umsturzversuch 1981 in Spanien zugetragen hat, aber schon damals war die Aktion selbstverständlich ein kompletter Schuss in den Ofen. Allein die Idee, dass so etwas funktionieren könnte, ist noch abenteuerlicher, als das Unternehmen selbst. Nichts desto trotz ist auch der untaugliche Versuch strafbar. Es greift allenfalls das sog. „Trottelprivileg“ des § 23 Abs. 3 StGB.