Nach der geplatzten Wahl der Verfassungsrichter haben sich nun 300 Rechtswissenschaftler in einem offenen Brief hinter die SPD-Kandidatin gestellt.
Ich nicht.
Nun kann man sich natürlich streiten, ob man nach einem Studium der Rechtswissenschaften zum „Rechtswissenschaftler“ wird. Man kann sich allerdings auch fragen, ob besagte Rechtswissenschaftler überhaupt zuständig sind, denn Verfassungsrichter wählen, dürfen sie offenkundig nicht. Last but not least dürfte die Privatmeinung von 300 Personen bei einer Gesamtbevölkerung von ca. 80 Millionen eher zu vernachlässigen sein. Analog zum Verweis auf die Privatklage, steht ihnen die Parteigründung offen. Wenn sie die nächste Bundestagswahl gewinnen, können sie ihre Lieblingskanidaten ins Amt wählen.
Exkurs: Da es um Privatmeinungen geht, möchte ich auch meine nicht vorenthalten. Ich bin der Meinung, dass Professoren im Bundesverfassungsgericht nichts zu suchen haben. Die Kandidaten für das Amt des Verfassungssrichters sollten Richter sein, und zwar Richter am Bundesverwaltungsgericht, die dort durch jahrelange tadellose Arbeit aufgefallen sind. Bei der Wahl zwischen Theoretikern und Praktikern, gebe ich den Praktikern immer den Vorzug.
Nachtrag (08.08.2025): Die Kandidatin gibt auf und veröffentlicht ein bemerkenswertes Statement. Ein Satz bringt die Problematik auf den Punkt: „Lässt sich die Politik auch künftig von Kampagnen treiben, droht eine nachhaltige Beschädigung des Verfahrens der Bundesverfassungsrichterwahl.“ Es geht hier weder um die Verfassung, noch um das Recht, sondern nur um die Politik. Die Bundesregierung braucht Verfassungsrichter, die ihre Politik absegnen. Künftige Kandiaten sollten die alte Weisheit „si tacuisses, philosophus mansisses“ berücksichtigen und in der Öffentlichkeit mehr Zurückhaltung zeigen.