Nachdem neuerdings nicht mehr so wirklich klar ist, was sich hinter dem Begriff „Ehe“ verbirgt, hat die Bundesverteidigungsministerin nun auch durch eine bemerkenswerte Subsumtion zum Gepard für Verwirrung gesorgt, gemeint ist natürlich nicht das Raubtier, sondern dieses „Ding„, das in der Wikipedia fälschlicherweise immer noch als „Flugabwehrkanonenpanzer“ bezeichnet wird. Ich vermute, dass dieser Anfängerfehler in Kürze korrigiert werden wird.

 

 

Was ist denn nun ein Panzer? Ein Fehler wäre es, auf die Definition in der Wikipedia zu verweisen, denn dort hat man offenbar keine Ahnung. Ich werde daher eine eigene Definion zu präsentieren, die zugleich zeigt, wie Juristen denken. Diese Methode wird auch gerne vom Bundesgerichtshof verwendet:

„Der Panzer ist ein Kampffahrzeug, das durch Panzerung gegen Beschuss geschützt ist, mit Ausnahme des Gepard 1A2.“