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30 Jul '20
Der Spiegel berichtet heute über eine sonderbare U-Haft-Entlassung und deren tragische Folgen. So, wie der Vorgang geschildert wird, überrascht die Entlassung, denn es war hier der Haftgrund Wiederholungsgefahr, § 112a StPO, zu prüfen. In Absatz 1 wird explizit auf den § 176 StGB verwiesen. Die Entscheidung erklärt sich jedoch aus der Einlassung des Staatsanwalts in […]