Des öfteren hört man die Behauptung, Deutschland sei aus Mangel an Rohstoffen auf seinen Erfindungsreichtum angewiesen. Dieser Zusammenhang wird typischerweise im Hinblick auf die Bildungsmisere erwähnt. Das klingt zwar ganz nett, ist aber, sorry für die platte Formulierung, völliger Käse.

Deutschland verfügt über Kohle, und aus Kohle entsteht Stahl. Das war nicht nur der Grund für den wirtschaftlichen Aufstieg Deutschlands gegen Ende der industriellen Revolution, sondern auch für zwei Weltkriege mit Millionen von Toten, den Versailler Vertrag, den mehrmaligen Versuch Frankreichs, das Saarland zu annektieren, die Demontagen und nicht zuletzt für das Petersberger Abkommen.

Es geht sogar noch besser, denn Deutschland verfügt als einer der wenigen Staaten der Erde über Uranvorkommen. Wieviel davon noch übrig ist, nachdem die Vorkommen von der Sowjetunion ausgebeutet wurden, ist mir nicht bekannt. Von welcher strategischen Bedeutung diese Uranvokommen sind, zeigt eine Karte, die in dem Klassiker „Politics Among Nations“ aus dem Jahre 1948 abgedruckt ist. Es ist zugleich auch die Karte der Krisenherde.

 

 

Selbstverständlich unterliegt die friedliche Nutzung der Atomkraft einem Vertrag. Dasselbe gilt natürlich auch für den Uran-Export. Im Jahre 1951 schrieb der Spiegel, dass deutsche Erfindungen die größte Kriegsbeute waren. Man darf jedoch den Rückbau des deutschen Bildungssystems, entsprechend den Vorstellungen der UNESCO, und den freiwilligen Verzicht auf den Abbau von Rohstoffen, insbesondere deutscher Kohle, nicht unterschätzen. Unterstellt, feindliche Agenten hätten die Aufgabe gehabt, dieses Land zu ruinieren, hätten sie es kaum besser und effektiver machen können. Die bösen Absicht wird zwar laut Hanlon’s Razor durch Inkompetenz dominiert, aber manchmal hat man leider keine Wahl. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Verträge ein bestimmtes Verhalten erzwingen. Im Gegensatz zu der weitverbreiteten Meinung, völkerrechtliche Verträge seien ausschließlich positiv, ist nicht selten das genaue Gegenteil der Fall. Die drei obengenannten Verträge beinhalten de facto einseitige Verpflichtungen, sie sind damit de facto Schuldanerkenntnisse.