In Anbetracht der Aussichtslosigkeit der Lage stellt sich für die ukrainische Regierung natürlich die ewige Frage, ob ein Weiterkämpfen in der Hoffnung auf ein Wunder Sinn macht, oder nicht. Offenbar hat sich der ukrainische Präsident dazu entschlossen, nicht wie sein Kollege aus Afghanistan mit Geldkoffern das Land zu verlassen, sondern vor Ort zu bleiben. Die Chancen, dass er, wie sein irakischer Kollege, nach der Kapitulation an den nächsten Baum geknüpft wird, sind gering. Wer diese tapfere Entscheidung ausbaden darf, sind die Wehrpflichtigen, die er heute einberufen hat. Diese Maßnahme soll zunächst für 90 Tage gelten, was makaber wirkt, denn dieser Krieg dürfte in wenigen Tagen beendet sein. Wer wird wohl das letzte sinnlose Opfer sein?

Diese Konstellation kann auch in der Anwaltspraxis entstehen. Es gibt Mandanten, die wollen unbedingt klagen, auch wenn eine Klage nach herrschender Rechtsauffassung völlig aussichtslos ist. In einem solchen Fall sollte sich der Anwalt aus haftungsrechtlichen Gründen bestätigen lassen, dass er den Mandanten auf die Aussichtslosigkeit des Unterfangens hingewiesen hat. Nun kann es natürlich sein, wenn der Mandant völlig beratungsresistent ist, dass der Fall nach Niederlagen in zwei Instanzen beim BGH landet, der überraschend seine Rechtsprechung ändert. Dies ist vergleichbar mit dem Mirakel des Hauses Brandenburg. Dann triumphiert der Mandant und behauptet, er hätte es schon immer gewusst. Theoretisch kann man auch im Lotto gewinnen, und jede Woche gewinnt auch wer. Der ukrainische Präsident denkt sich vermutlich auch gerade, nur wer mitspielt kann gewinnen. Sein Los kostet nichts.

In der Zwischenzeit hat der Kollege aus den USA beschlossen weitere Truppen in Deutschland zu verlegen. Wer darf für diese Stationierung bezahlen?

 

Nachtrag: Ein dezenter Blick in das elektronische „Führungszeugnis“ des ukrainischen Präsidenten offenbart interessante Einblicke. Interessant ist auch der Eintrag zu seinem Förderer. Ihn hat die russische Staatsanwaltschaft offenbar schon seit 2014 im Visir. Einen Haftbefehl soll es abgeblich auch geben.