Wie der SPIEGEL berichtet, lehnt der Noch-FDP-Vize Wolfgang Kubicki die Kreditaufnahme für staatliche Investitionen ab. Das ist natürlich im Hinblick auf die verfassungsrechtlich verankerte „Schuldenbremse“ auch nur mehr als konsequent. Damit stellen sich allerdings drei Fragen:

1. Warum gibt es überhaupt eine Schuldenbremse?
Die Antwort liegt, wie so oft, in der deutschen Geschichte. Im Dritten Reich war es zum ersten mal gelungenen, den sog. „Keynesianismus“ erfolgreich in Praxis umzusetzen, und kürzester Zeit die Wirtschaftsnot zu beenden und die Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Dieser Umstand verleitete Helmut Schmidt einst zu der Aussage, wäre Hitler 1936 ermordet worden, hätte man ihm ein Denkmal gesetzt. Heute werden Keynes – wenn auch nur kleine – Denkmäler gesetzt, der seine brilliante Theorie rein zufällig auch im Jahre 1936 veröffentlicht hat. Wer sich fragt, wer zuerst da war, hat die Geschichte vom Hasen und dem Igel nicht verstanden. Da die Bundesrepublik das Gegenmodell zum Dritten Reich ist, darf es diese Wirtschaftspolitik natürlich nicht mehr geben.

2. Wozu führt die Schuldenbremse?
Sie führt dazu, dass das deutsche Staatsvermögen, im Gegensatz zum Staatsvermögen unserer europäischen Freunde und Partner, real abgeschmolzen wird. Es kann auch gar nicht sein, dass alle gleichzeitig Kredit aufnehmen, weil dies selbstverständlich eine komplette Luftnummer wäre. Einen Dummen braucht man immer. In einer Bilanz sind Vermögen und Verbindlichkeiten zwar gegenüberzustellen, aber nicht einzubringende Forderungen sind wertlos.

3. Warum ändert man die Verfassung nicht?
Diese Frage lässt sich nicht rational beantworten. Ein Staat, der sich freiwillig Handlungsmöglichkeiten abschneidet, ist ein Fall für die Psychiatrie.