In den USA gehören Plünderungen von Warenhäusern mittlerweile zum Alltag, weil man dort offenbar gemerkt hat, dass der Staat nach jahrelanger systematischer Diffamierung der Polizei nicht mehr in der Lage ist, die öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten.

Über die Motivation der taz zu spekulieren, ist müßig, aber anscheinend fühlt man sich dadurch angespornt, eine ähnliche Entwicklung auch in good old Germany anzustoßen. Anders ist der Artikel „Warum ich gerne klaue“ kaum zu erklären. Dort berichtet eine anonyme Verfasserin, die angeblich Teilzeit bei einer Behörde arbeitet, über ihre alltäglichen Diebeszüge, und welche Grundsätze sie dabei hat. Sie „klaut“ z.B. bei nicht bei inhabergeführten Läden, sondern nur bei (bösen) Konzernen. Dabei wird natürlich das übliche Mantra wiederholt, dass Diebstahl letztlich nur für Verteilungsgerechtigkeit sorge.

Ideologie hin oder her, es stellt sich die Frage, ob die taz Propaganda für das Begehen von Straftaten machen darf. Als erstes springt dabei § 111 StGB, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, ins Auge. Diese Norm erfordert jedoch das Aufforderungen zu einer bestimmten Straftat. Billigen von Straftaten, § 140 StGB, scheidet auch aus, denn Diebstahl ist keine Katalogtat. Es bleibt daher nur der Pressekodex. In Richtline 11.5 steht:

Die Veröffentlichung so genannter Verbrecher-Memoiren verstößt gegen die Publizistischen Grundsätze, wenn Straftaten nachträglich gerechtfertigt oder relativiert werden, die Opfer unangemessen belastet und durch eine detaillierte Schilderung eines Verbrechens lediglich Sensationsbedürfnisse befriedigt werden.

Hier ist das Problem das Wörtchen „und“, denn ein Sensationsbedürfnis wird offensichtlich nicht befriedigt, lediglich die Sklavenmoral der Klientel.