Image

Selbstverständlich nicht. Der Atomausstieg kann jederzeit durch einfaches Gesetz rückgängig gemacht werden. Vgl. dazu S.16f dieses Gutachtens. Wie der Bundeskanzler, ein Jurist, der sogar mal Richter auf Probe am AG Saarbrücken war, das Gegenteil behaupten kann, ist mir vollkommen schleierhaft.