{"id":8637,"date":"2020-02-21T08:08:21","date_gmt":"2020-02-21T06:08:21","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=8637"},"modified":"2021-08-09T10:31:18","modified_gmt":"2021-08-09T08:31:18","slug":"katzenkoenig-fall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/katzenkoenig-fall\/","title":{"rendered":"Klassiker: Katzenk\u00f6nig-Fall"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Im Jahre 1988 <a href=\"http:\/\/www.servat.unibe.ch\/dfr\/bs035347.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">entschied der BGH einen h\u00f6chst sonderbaren Fall<\/a>, dessen Sachverhalt wie folgt beschrieben wurde:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">Nach den Feststellungen lebten die Angeklagten in einem von &#8222;Mystizismus, Scheinerkenntnis und Irrglauben&#8220; gepr\u00e4gten &#8222;neurotischen Beziehungsgeflecht&#8220; zusammen. Der Angeklagten H. gelang es im bewu\u00dften Zusammenwirken mit P., dem leicht beeinflu\u00dfbaren Angeklagten R. zun\u00e4chst die Bedrohung ihrer Person durch Zuh\u00e4lter und Gangster mit Erfolg vorzugaukeln und ihn in eine Besch\u00fctzerrolle zu dr\u00e4ngen. Sp\u00e4ter brachten beide ihn durch schauspielerische Tricks, Vorspiegeln hypnotischer und hellseherischer F\u00e4higkeiten und die Vornahme mystischer Kulthandlungen dazu, an die Existenz des &#8222;Katzenk\u00f6nigs&#8220;, der seit Jahrtausenden das B\u00f6se verk\u00f6rpere und die Welt bedrohe, zu glauben; R. &#8211; in seiner Kritikf\u00e4higkeit eingeschr\u00e4nkt, aber auch aus Liebe zu Barbara H. darum bem\u00fcht, ihr zu glauben &#8211; w\u00e4hnte sich schlie\u00dflich auserkoren, gemeinsam mit den beiden anderen den Kampf gegen den &#8222;Katzenk\u00f6nig&#8220; aufzunehmen. Auf Gehei\u00df mu\u00dfte er Mutproben bestehen, sich katholisch taufen lassen, Barbara H. ewige Treue schw\u00f6ren; so wurde er von ihr und P. zun\u00e4chst als Werkzeug f\u00fcr den eigenen Spa\u00df benutzt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">Als die Angeklagte H. Mitte des Jahres 1986 von der Heirat ihres fr\u00fcheren Freundes Udo N. erfuhr, entschlo\u00df sie sich aus Ha\u00df und Eifersucht, dessen Frau (Annemarie N.) von R. &#8211; unter Ausnutzung seines Aberglaubens &#8211; t\u00f6ten zu lassen. In stillschweigendem Einverst\u00e4ndnis mit P., der &#8211; wie sie wu\u00dfte &#8211; seinen Nebenbuhler loswerden wollte, spiegelte die Angeklagte H. dem R. vor, wegen der vielen von ihm begangenen Fehler verlange der &#8222;Katzenk\u00f6nig&#8220; ein Menschenopfer in der Gestalt der Frau N.; falls er die Tat nicht binnen einer kurzen Frist vollende, m\u00fcsse er sie verlassen, und die Menschheit oder Millionen von Menschen w\u00fcrden vom &#8222;Katzenk\u00f6nig&#8220; vernichtet.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">R., der erkannte, da\u00df das Mord sei, suchte auch unter Berufung auf das f\u00fcnfte Gebot vergeblich nach einem Ausweg. H. und P. wiesen stets darauf hin, da\u00df das T\u00f6tungsverbot f\u00fcr sie nicht gelte, &#8222;da es ein g\u00f6ttlicher Auftrag sei und sie die Menschheit zu retten h\u00e4tten&#8220;. Nachdem er Barbara H. &#8222;unter Berufung auf Jesus&#8220; hatte schw\u00f6ren m\u00fcssen, einen Menschen zu t\u00f6ten, und sie ihn darauf hingewiesen hatte, da\u00df bei Bruch des Schwurs seine &#8222;unsterbliche Seele auf Ewigkeit verflucht&#8220; sei, war er schlie\u00dflich zur Tat entschlossen. Ihn plagten Gewissensbisse, er wog jedoch die &#8222;Gefahr f\u00fcr Millionen Menschen ab&#8220;, die er &#8222;durch das Opfern von Frau N.&#8220; retten k\u00f6nne.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">Am sp\u00e4ten Abend des 30. Juli 1986 suchte R. Frau N. in ihrem Blumenladen unter dem Vorwand auf, Rosen kaufen zu wollen. Entsprechend dem ihm von P. &#8211; im Einverst\u00e4ndnis mit Barbara H. &#8211; gegebenen Rat stach R. mit einem ihm zu diesem Zweck von P. \u00fcberlassenen Fahrtenmesser hinterr\u00fccks der ahnungs- und wehrlosen Frau N. in den Hals, das Gesicht und den K\u00f6rper, um sie zu t\u00f6ten. Als dritte Personen der sich nun verzweifelt wehrenden Frau zu Hilfe eilten, lie\u00df R. von weiterer Tatausf\u00fchrung ab, um entsprechend seinem &#8222;Auftrag&#8220; unerkannt fliehen zu k\u00f6nnen; dabei rechnete er mit dem Tod seines Opfers, der jedoch ausblieb.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kurzfassung: Ein P\u00e4rchen bringt den &#8222;leichtgl\u00e4ubigen&#8220; R (der im richtigen Leben Polizist war) unter seine Kontrolle, und fordert ihn auf, zur Rettung der Menschheit dem &#8222;Katzenk\u00f6nig&#8220; ein Menschenopfer zu bringen. Dieses Menschenopfer war dann rein zuf\u00e4llig die Frau des Ex-Freunds der Angeklagten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das erste juristische Problem dieses Falles war, dass hier gegen einen solchen Angreifer selbstverst\u00e4ndlich im Ergebnis die Notwehr erlaubt sein muss. Demzufolge musste der Angriff rechtswidrig sein. Dazu musste das Gericht den <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__34.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">rechtfertigenden Notstand<\/a> verneinen. Dies war noch relativ leicht, da man Leben nicht gegen Leben aufwiegen darf. Das mag zwar f\u00fcr manche sonderbar klingen, ist aber sp\u00e4testens seit Kriegsende absolut herrschende Meinung. Bleibt noch ein <a href=\"https:\/\/t1p.de\/uob0\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verbotsirrtum<\/a> auf der Schuldebene. Hier verneinte das Gericht die Unvermeidbarkeit, denn R h\u00e4tte sich zur Rettung der Menschheit vor dem &#8222;Katzenk\u00f6nig&#8220; an eine Vertrauensperson, z.B. einen Geistlichen, wenden k\u00f6nnen. Exorzist hin oder her, lassen wir das mal so stehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das zweite Problem war verfahrenstechnischer Art, dass R <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Induzierte_wahnhafte_St%C3%B6rung\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00fcberraschenderweise<\/a> vom Sachverst\u00e4ndigen nicht f\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__20.html\">geistesgest\u00f6rt<\/a> erkl\u00e4rt worden war. Das ist eine dieser Konstellationen, in der ein Sachverst\u00e4ndiger mittelbar den Verfahrensausgang bestimmt hat. R handelte danach im Ergebnis volldeliktisch.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach dieser verfahrenstechnischen Katastrophe schied f\u00fcr das P\u00e4rchen nach der klassischen Dogmatik ein versuchter Mord aus, denn gemeinschaftlich wurde die Tat mangels gemeinsamen Tatplans nicht begangen, und die <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__25.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">mittelbare T\u00e4terschaft<\/a> kam auch nicht mehr in Betracht, weil das Werkzeug (R) dank des Sachverst\u00e4ndigen im Ergebnis volldeliktisch gehandelt hatte. Somit blieb f\u00fcr die Beiden dogmatisch eigentlich nur noch die Anstiftung \u00fcbrig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Landgericht bejahte hier <a href=\"https:\/\/steemit.com\/deutsch\/@theobaldjoachim\/11-was-ist-die-schweinehundtheorie--1519217762\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">dennoch<\/a> einen versuchten Mord in mittelbarer T\u00e4terschaft &#8222;kraft \u00fcberlegenen Wissens&#8220;. Dieser juristische Kunstgriff wurde vom BGH gehalten. Diese Hilfskonstruktion zur Korrektur von sonderbaren Gutachten geh\u00f6rt heute zum Standardrepertoire in der Rechtsprechung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Fall ist nat\u00fcrlich ein Klassiker der Juristenausbildung. So tragisch es auch ist, Generationen von jungen Juristen haben sich \u00fcber den &#8222;leichtgl\u00e4ubigen&#8220; Polizisten totgelacht. Der Einzige, der sich in diesem Fall wirklich komplett blamiert hat, d\u00fcrfte jedoch der Sachverst\u00e4ndige gewesen sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Jahre 1988 entschied der BGH einen h\u00f6chst sonderbaren Fall, dessen Sachverhalt wie folgt beschrieben wurde: Nach den Feststellungen lebten die Angeklagten in einem von &#8222;Mystizismus, Scheinerkenntnis und Irrglauben&#8220; gepr\u00e4gten &#8222;neurotischen Beziehungsgeflecht&#8220; zusammen. Der Angeklagten H. gelang es im bewu\u00dften Zusammenwirken mit P., dem leicht beeinflu\u00dfbaren Angeklagten R. zun\u00e4chst die Bedrohung ihrer Person durch Zuh\u00e4lter<span class=\"excerpt-more\"> [&#8230;]<\/span><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"slim_seo":{"title":"Klassiker: Katzenk\u00f6nig-Fall - Rechtsanwalt Markus Domanski","description":"Im Jahre 1988 entschied der BGH einen h\u00f6chst sonderbaren Fall , dessen Sachverhalt wie folgt beschrieben wurde: Nach den Feststellungen lebten die Angeklagten i"},"footnotes":""},"categories":[7],"tags":[336],"class_list":["post-8637","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-strafrecht","tag-mittelbare-taeterschaft"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8637","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8637"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8637\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8637"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8637"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8637"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}