{"id":53908,"date":"2024-12-28T09:44:51","date_gmt":"2024-12-28T07:44:51","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=53908"},"modified":"2025-01-09T18:26:24","modified_gmt":"2025-01-09T16:26:24","slug":"warum-weder-mord-noch-totschlag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/warum-weder-mord-noch-totschlag\/","title":{"rendered":"Warum weder Mord noch Totschlag?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die <a href=\"https:\/\/t1p.de\/z0xch\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BILD-Zeitung berichtet<\/a> folgenden Sachverhalt: Laut Anklage soll Ahmed A. Martin K. grundlos drei Faustschl\u00e4ge ins Gesicht verpasst haben, bis dieser zu Boden fiel und mit dem Kopf auf den Asphalt aufschlug. Ossama D. soll Martin K. dann ins Gesicht gesprungen sein, bevor beide Angeklagten jeweils mit einem weiteren Tritt auf ihn einwirkten. Das Opfer starb zwei Tage nach dem Angriff an Hirnblutungen im Krankenhaus. Anders, als von der Staatsanwaltschaft vorerst beabsichtigt, m\u00fcssen sich die beiden Angeklagten jedoch nicht wegen gemeinschaftlichen Totschlags verantworten. Dazu fehle der hinreichende Tatverdacht, wie die Kammer in ihrem Er\u00f6ffnungsbeschluss feststellte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich. Warum weder Mord noch Totschlag?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Antwort bez\u00fcglich des Mordes scheint relativ einfach zu sein: Weil keine <a href=\"https:\/\/t1p.de\/xji3z\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mordmerkmale<\/a> vorliegen! Aber ist das wirklich so? Wie w\u00e4re es z.B. mit dem Mordmerkmal Heimt\u00fccke, das laut st\u00e4ndiger Rechtsprechung bei einem \u00dcberraschungsangriff regelm\u00e4\u00dfig in Betracht kommt. Wenn jemand aus heiterem Himmel drei Faustschl\u00e4ge ins Gesicht bekommt, k\u00f6nnte das durchaus \u00fcberraschend gewesen sein. Wie \u00fcblich kenne ich nat\u00fcrlich die Akte nicht, deshalb vermute ich, dass es konkrete Gr\u00fcnde gegeben hat, hier einen \u00dcberraschungsangriff zu verneinen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aber wie sieht es hier mit dem Totschlag aus? Der Tod des Opfers wurde billigend in Kauf genommen. Davon ist auszugehen, wenn man einer Person, die am Boden liegt ins Gesicht springt und danach mehrfach gegen den Kopf tritt. Ob, bzw. wie sich die Angeklagten dazu eingelassen haben, ist v\u00f6llig egal.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">Der vorliegende Fall ist von folgender Konstellation abzugrenzen: Das Opfer wird durch den Faustschlag bewusstlos, schl\u00e4gt mit dem Kopf an einer Stra\u00dfenkante auf und verstirbt an den Folgen des Sturzes. Dies w\u00e4re der typische Fall einer K\u00f6rperverletzung mit Todesfolge.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Clou, der den Fall komplett auf den Kopf stellt, ist hier nat\u00fcrlich das Gutachten des Rechtsmediziners. Der hat n\u00e4mlich durch seine \u00fcberragende Sachkunde festgestellt, dass im Kopf des Opfers ein zuvor unentdecktes Aneurysma geplatzt war. Ob es der Faustschlag war, der dies ausl\u00f6ste, oder der Aufprall auf dem Asphalt, war allerdings trotz seiner \u00fcberragenden Sachkunde nicht mehr feststellbar. Dasselbe gilt vermutlich auch f\u00fcr die Tritte gegen den Kopf. Damit hat &#8211; wie leider so oft &#8211; der Sachverst\u00e4ndige die Suppe versalzen. Aus dem vollendeten Totschlag konnte nach diesen Ausf\u00fchrungen nur noch ein Versuch werden, denn die Angeklagten m\u00fcssen sich die Vorerkrankungen des Opfers nicht zurechnen lassen. Der Rest war quasi Formsache. Anstelle der Vorsitzenden, die nichts daf\u00fcr kann, h\u00e4tte man vielleicht besser den Gerichtsmediziner abbilden sollen, denn er hat die ganze Arbeit geleistet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nachtrag (09.01.2025): V\u00f6llig anders ist die <a href=\"https:\/\/t1p.de\/60m2z\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sachlage in diesem Fall<\/a>. Dort geht der Freispruch vollst\u00e4ndig auf das Konto der Richterin. Der Zweifelssatz &#8222;in dubio pro reo&#8220; greift nur, wenn Zweifel bestehen. Dies w\u00e4re nicht der Fall gewesen, wenn die Richterin dem Opfer geglaubt h\u00e4tte. Insoweit m\u00f6chte ich an ein ber\u00fchmtes Zitat von Marshall McLuhan erinnern: &#8222;I may be wrong, but I am never in doubt&#8220;. Mein Ausbilder, ein Frankfurter Strafrichter, der mittlerweile im Ruhestand ist, hatte w\u00e4hrend der gesamten Stationszeit kein einziges mal Zweifel. Das f\u00fchrt mich zu meinem Mantra: Andere Richter, andere Urteile!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die BILD-Zeitung berichtet folgenden Sachverhalt: Laut Anklage soll Ahmed A. Martin K. grundlos drei Faustschl\u00e4ge ins Gesicht verpasst haben, bis dieser zu Boden fiel und mit dem Kopf auf den Asphalt aufschlug. Ossama D. soll Martin K. dann ins Gesicht gesprungen sein, bevor beide Angeklagten jeweils mit einem weiteren Tritt auf ihn einwirkten. Das Opfer<span class=\"excerpt-more\"> [&#8230;]<\/span><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"slim_seo":{"title":"Warum weder Mord noch Totschlag? - Rechtsanwalt Markus Domanski","description":"Die BILD-Zeitung berichtet folgenden Sachverhalt: Laut Anklage soll Ahmed A. 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