{"id":53754,"date":"2024-11-17T08:34:04","date_gmt":"2024-11-17T06:34:04","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=53754"},"modified":"2024-12-08T12:55:09","modified_gmt":"2024-12-08T10:55:09","slug":"zum-schwachkopf-fall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/zum-schwachkopf-fall\/","title":{"rendered":"Zum &#8222;Schwachkopf&#8220;-Fall"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die Emp\u00f6rung ist gro\u00df, denn ein <a href=\"https:\/\/t1p.de\/cxyju\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rentner bekam Besuch vom der Polizei<\/a>, nachdem er einen vermeintlichen Witz \u00fcber den Wirtschaftsminister, einen promovierten Philosophen, auf X (vormals Twitter) gepostet hatte. Wurde hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen, und was n\u00fctzt es dem Politiker?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zun\u00e4chst einmal ist es erlaubt, Strafanzeige zu stellen, wenn man der Meinung ist, Opfer eine Straftat geworden zu sein. Was sp\u00e4ter daraus wird, ist Sache der Justiz. Geht eine solche Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein, so schaut der zust\u00e4ndige Dezernent in die Richtlinien f\u00fcr das Strafverfahren und das Bu\u00dfgeldverfahren (RiStBV). Dort findet er unter Nr. 229 Abs. 1 folgende Ausf\u00fchrungen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">&#8222;Von der Erhebung der \u00f6ffentlichen Klage soll der Staatsanwalt regelm\u00e4\u00dfig absehen, wenn eine wesentliche Ehrenkr\u00e4nkung nicht vorliegt, wie es vielfach bei Familienzwistigkeiten, Hausklatsch, Wirtshausstreitigkeiten der Fall ist. Liegt dagegen eine wesentliche Ehrenkr\u00e4nkung oder ein Fall des \u00a7 188 StGB vor, wird das \u00f6ffentliche Interesse meist gegeben sein. Auf Nummer 86 wird verwiesen.&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Da hier <a href=\"https:\/\/t1p.de\/0x1j\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 188 StGB<\/a> im Raum steht, die neugeschaffene bundesdeutsche Version des <a href=\"https:\/\/t1p.de\/1enec\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 8 des Republikschutzgesetzes der Weimarer Republik<\/a>, m\u00fcsste er zur Einstellung des Verfahrens einen Aktenvermerk anfertigen, warum nach seiner Rechtsauffassung ausnahmsweise kein \u00f6ffentliches Interesse gegeben ist, z.B. weil Satire. Das d\u00fcrfte in der Praxis kaum vorkommen. Demzufolge wird er die Ermittlungsma\u00dfnahmen anordnen, die bei sog. &#8222;Internetvergehen&#8220; \u00fcblich sind. Dazu geh\u00f6rt regelm\u00e4\u00dfig die Hausdurchsuchung, denn es muss nachgewiesen werden, dass besagtes Posting vom Beschuldigten stammt und nicht von einem Familienangeh\u00f6rigen. Insoweit kann man diesen Vorgang, der auf den ersten Blick unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig wirkt, als v\u00f6llig normal bezeichnen. Das hei\u00dft nicht, dass solche Ma\u00dfnahmen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig w\u00e4ren. Die H\u00e4rte ist einfach zur Normalit\u00e4t geworden, genau wie Raser als M\u00f6rder anzuklagen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">N\u00fctzt es dem Politiker, gegen solche Postings vorzugehen? Wegen des <a href=\"https:\/\/t1p.de\/rxyg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Streisand-Effekts<\/a> m\u00f6chte ich dies verneinen. Der Name des Politikers wird in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung auf Dauer mit dem Inhalt des Postings verkn\u00fcpft bleiben. Wenn wir einen Blick zur\u00fcck in die Geschichte werfen, dann hat das Republikschutzgesetz auch nichts gen\u00fctzt, eher im Gegenteil. Ich m\u00f6chte sogar behaupten, die Ablehnung der Regierung nahm mit jeder Verurteilung zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nachtrag (18.11.2024): Erneut in Bayern, <a href=\"https:\/\/tinyurl.com\/245um5mk\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diesmal jedoch in einer Abwandlung<\/a>. Es geht nicht um eine Beleidigung gem. <a href=\"https:\/\/t1p.de\/0x1j\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 188 Abs. 1 StGB<\/a>, sondern um eine \u00dcble Nachrede, bzw. Verleumdung gem. \u00a7 188 Abs. 2 StGB. Was ist der Unterschied? Die \u00fcble Nachrede betrifft die Behauptung einer ehrenr\u00fchrigen Tatsache, die sich nicht sicher als wahr erweisen l\u00e4sst. Die Verleumdung ist Behauptung einer solchen Tatsache in Kenntnis der Unwahrheit. Einfacher formuliert: \u00dcble Nachrede ist die Verbreitung von Ger\u00fcchten, die Verleumdung ist eine L\u00fcge.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was hat das prominente Opfer wirklich gesagt? Es geht um ein Interview bei Maischberger aus dem Jahre 2022, \u00fcber dessen Inhalt die <a href=\"https:\/\/t1p.de\/c4ltg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Presse berichtet<\/a> hat. Die entsprechende Formulierung beim STERN lautet:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">Er k\u00f6nne sich zwar vorstellen, &#8222;dass bestimmte Branchen erst einmal aufh\u00f6ren zu produzieren&#8220;, das bedeute aber nicht, dass die betroffenen Unternehmen auch insolvent werden. Er sehe wohl, dass Betriebe wie Blumenl\u00e4den, Biol\u00e4den oder B\u00e4ckereien Probleme bek\u00e4men, weil ihre Kosten stiegen und es eine Kaufzur\u00fcckhaltung gebe. Aber: &#8222;Dann sind die nicht insolvent automatisch, aber sie h\u00f6ren vielleicht auf zu verkaufen.&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dies w\u00e4re z.B. ein Fall gewesen, wo man das Verfahren nach Nr. 229 Abs. 2 RiStBV einstellen k\u00f6nnte, weil die Formulierung zumindest sinngem\u00e4\u00df dem Originalzitat entspricht. Wegen solchen Kleinigkeiten stellt sich auch eine Hausdurchsuchung als offenkundig unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig dar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nachtrag (08.12.24): Nun hat es auch noch einen <a href=\"https:\/\/t1p.de\/uhjx1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zivilrichter im Ruhestand erwischt<\/a>. Allerdings halte ich seine Formulierungen auch f\u00fcr sehr provokant. Insoweit muss man sich fragen, ob hier vielleicht ein Verfahren provoziert werden sollte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Emp\u00f6rung ist gro\u00df, denn ein Rentner bekam Besuch vom der Polizei, nachdem er einen vermeintlichen Witz \u00fcber den Wirtschaftsminister, einen promovierten Philosophen, auf X (vormals Twitter) gepostet hatte. Wurde hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen, und was n\u00fctzt es dem Politiker? 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