{"id":53422,"date":"2024-08-11T08:12:52","date_gmt":"2024-08-11T06:12:52","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=53422"},"modified":"2024-08-16T07:09:50","modified_gmt":"2024-08-16T05:09:50","slug":"journalisten-und-volksverhetzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/journalisten-und-volksverhetzung\/","title":{"rendered":"Journalisten und Volksverhetzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die Journalistin Anabel S. ist wegen einer \u00c4u\u00dferung auf X (vormals Twitter) in erster Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Wie \u00fcblich hatte dieser Vorgang ein Nachspiel auf X. Ein Abgeordneter der Gr\u00fcnen nahm dazu Stellung, was wiederum die <a href=\"https:\/\/tinyurl.com\/3muyhvac\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kritik eines Nachrichtenportals<\/a> nach sich zog. Im Kern geht es dabei um das Verst\u00e4ndnis der Regelungstechnik des <a href=\"https:\/\/t1p.de\/vq6k\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 5 GG<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei aller Kritik an seinen politischen Ansichten, aber in diesem Fall muss ich besagtem Politiker Recht geben. Die Meinungsfreiheit wird in der BRD nur eingeschr\u00e4nkt gew\u00e4hrt. Erlaubt ist &#8211; offenbar f\u00fcr manche \u00fcberraschend &#8211; nicht alles, sondern nur das, was nicht verboten ist. An dieser Verbotsschraube kann der Gesetzgeber quasi nach Belieben drehen, was er auch reichlich getan hat. Insbesondere der <a href=\"https:\/\/t1p.de\/voig5\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">ber\u00fchmt-ber\u00fcchtigte<\/a> Volksverhetzungsparagraph wurde \u00fcber die Jahre immer l\u00e4nger, zu einer Textwand. Es geht in der Sache somit in der Tat lediglich um die korrekte Anwendung des Verbotsgesetzes.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Urteilsbegr\u00fcndung liegt mir nat\u00fcrlich nicht vor, aber ich m\u00f6chte generell auf ein sehr wichtiges Detail hinweisen, das in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung h\u00e4ufig \u00fcbersehen wird: <a href=\"https:\/\/t1p.de\/que8\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 130 Abs. 8 StGB<\/a>. Dies wiederum ist ein Verweis auf <a href=\"https:\/\/t1p.de\/8o3sh\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 86 Abs. 4 StGB<\/a>. Dort steht:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">&#8222;Die Abs\u00e4tze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsb\u00fcrgerlichen Aufkl\u00e4rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung \u00fcber Vorg\u00e4nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder \u00e4hnlichen Zwecken dient.&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Kunst bei der Berichterstattung \u00fcber Vorg\u00e4nge des Zeitgeschehens besteht darin, die Aussage so zu formulieren, dass sie von dieser Norm gedeckt ist. Sollte dies der Journalistin in ihrem <a href=\"https:\/\/tinyurl.com\/mj2fh999\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ausgangs-Tweet<\/a> nicht gelungen sein, und das erstinstanzliche Gericht sieht es offenkundig so, dann hat sie eben einen Fehler gemacht. ich gehe davon aus, dass die Sache durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gehen wird. Sollte die Justiz einen Fehler gemacht haben, so wird dieser korrigiert &#8211; ohne, dass daraus Nachteile f\u00fcr die Richter entstehen. Die Angeklagte hat es nat\u00fcrlich nicht so leicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Journalistin Anabel S. ist wegen einer \u00c4u\u00dferung auf X (vormals Twitter) in erster Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Wie \u00fcblich hatte dieser Vorgang ein Nachspiel auf X. Ein Abgeordneter der Gr\u00fcnen nahm dazu Stellung, was wiederum die Kritik eines Nachrichtenportals nach sich zog. 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