{"id":52925,"date":"2024-07-17T08:09:57","date_gmt":"2024-07-17T06:09:57","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=52925"},"modified":"2025-06-24T13:48:24","modified_gmt":"2025-06-24T11:48:24","slug":"zum-compact-verbot","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/zum-compact-verbot\/","title":{"rendered":"Zum Compact-Verbot"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die Bundesinnenministerin hat das Compact-Magazin, genauer zwei dahinterstehende Unternehmen, verboten. Nat\u00fcrlich wurden sofort von \u00fcberall Rufe laut, dies sei ein schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ob dem so ist, m\u00fcssen nun die Gerichte entscheiden, denn die Pressefreiheit ist im Grundgesetz <a href=\"https:\/\/t1p.de\/vq6k\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">nicht schrankenlos<\/a> garantiert. <a href=\"https:\/\/t1p.de\/nukl\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 3 Abs. 1 VereinsG<\/a> ist eine solche Schranke. Das BMI hat eine <a href=\"https:\/\/t1p.de\/h5r9z\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">FAQ ver\u00f6ffentlicht<\/a>, wo die wesentlichen Punkte angesprochen werden. Ob jedoch die in diesem Zusammenhang gerne verwendeten Schablonen &#8222;rassistisch&#8220;, &#8222;antisemitisch&#8220;, &#8222;minderheitenfeindlich&#8220;, &#8222;geschichtsrevisionistisch&#8220; und &#8222;verschw\u00f6rungstheoretisch&#8220; f\u00fcr ein Verbot ausreichen, darf bezweifelt werden. Eine Verurteilung wegen Volksverhetzung, ist allerdings nicht erforderlich. Genau diese L\u00fccke will man nutzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ich m\u00f6chte diesen Fall zum Anlass nehmen, um auf das <a href=\"https:\/\/t1p.de\/ae8t\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">F\u00fcnf-Brosch\u00fcren-Urteil<\/a> des BGH aus dem Jahre 1952 hinzuweisen. Damals stellte sich die Frage, wie man DDR-Propaganda unterbinden kann, die stilistisch sogar ein wenig an das Compact-Magazin erinnert. Die Titel der f\u00fcnf Brosch\u00fcren lauteten:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li style=\"text-align: justify;\">Wo stehen wir im Kampf um die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands? (f\u00fcr eine Wiedervereinigung Deutschlands)<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Den L\u00fcgenfritzen eins aufs Maul (gegen die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik)<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Das Gebot der Stunde (f\u00fcr eine Volksbefragung gegen die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik und f\u00fcr den Abschluss eines Friedensvertrages)<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Achtung! Akute Gefahr f\u00fcr die ganze Nation (gegen die Westintegration Konrad Adenauers)<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die deutsche Arbeiterklasse mu\u00df sich entscheiden! (f\u00fcr die Unterst\u00fctzung der Politik der SED)<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie ging die junge Bundesrepublik mit dieser Feindpropaganda um? Nun, der BGH erlie\u00df unter schwersten dogmatischen Bedenken im Hinterzimmer ein Urteil, das zwar nicht in die amtliche Sammlung kam, aber ggf. aus der Schublade gezogen wurde. Warum musste man die Vorbereitung zum Hochverrat, <a href=\"https:\/\/t1p.de\/4imx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 81 StGB a. F.<\/a>, als Aufh\u00e4nger nutzen? Unter anderem, weil es das Vereinsgesetz mit den entsprechenden Eingriffsm\u00f6glichkeiten damals noch nicht gab.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Blick in die Glaskugel sagt mir, dass der <a href=\"https:\/\/t1p.de\/972oz\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">linksradikale J\u00fcrgen E.<\/a> vor Gericht Erfolg haben wird. Seine Kampagne, die mich an die <a href=\"https:\/\/t1p.de\/ona1b\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Silberstein-Aff\u00e4re<\/a> aus \u00d6sterreich erinnert, wird er wahrscheinlich fortsetzen k\u00f6nnen. Ich kann allerdings auch das Motiv der Bundesinnenministerin nachvollziehen, juristisches Neuland zu betreten und einen solchen Testballon zu starten. Sollte das BMI mit seinem Vorgehen vor Gericht Erfolg haben, sind wir der Nationalen Front der DDR ein St\u00fcckchen n\u00e4her. Das <a href=\"https:\/\/t1p.de\/7mpx9\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">juristische Vorgehen der AfD gegen das Compact-Magazin<\/a> d\u00fcrfte sich allerdings &#8211; zumindest vorerst &#8211; er\u00fcbrigt haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Update (21.07.2024): Mittlerweile kann man die Verbotsverf\u00fcgung <a href=\"https:\/\/t1p.de\/mf1v8\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">bei Wallasch finden<\/a>, der u.a. Maa\u00dfen eine Plattform gibt. Die Argumentation entspricht im Kern einem Parteiverbotsantrag. Mein Bauchgef\u00fchl sagt mir, dass genau dies von den <a href=\"https:\/\/t1p.de\/972oz\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Machern des Magazins<\/a> beabsichtigt ist. Wenn das stimmt, dann spielt man hier quasi \u00fcber Bande. Wer schon mal was vom <a href=\"https:\/\/t1p.de\/syfn1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Overton-Fenster<\/a> geh\u00f6rt hat, sollte erkennen, dass Compact die Linien des Diskurses innerhalb des rechten Spektrums an den Rand verschiebt, und zwar weit \u00fcber den Anschlag hinaus, bis ins Metaphysische. Die werden quasi ins Abseits geframet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nachtrag (22.07.2024): Im Prinzip haben wir es hier mit einem Ph\u00e4nomen zu tun, das bereits aus der Corona-Zeit bekannt ist. Die Regierung greift zu Ma\u00dfnahmen, die auf dem ersten Blick nicht mit dem Grundgesetz vereinbar zu sein scheinen und auch nicht dem Idealbild einer freiheitlichen Demokratie entsprechen. Auf den zweiten Blick zeigt sich jedoch, dass es Ausnahmen, Sonderkonstellation, rechtliche Interpretationen und juristische Tricks gibt, die solche Ma\u00dfnahmen letztlich doch erm\u00f6glichen. Vielleicht sollte man sich mit dem Gedanken anfreunden, dass die Bundesrepublik gar nicht so freiheitlich ist, wie es scheint. Wenn es darauf ankommt, kann sie bisweilen sogar sehr autorit\u00e4r sein. Dies hat lange Tradition, vgl. z.B. das <a href=\"https:\/\/t1p.de\/udvn\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Elfes-Urteil<\/a> des BVerfG.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">P.S.: Aus dieser <a href=\"https:\/\/t1p.de\/olg8o\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vorlage<\/a> wird man die Textbausteine zur Vereinigungsfreiheit gewinnen. Die spannende Frage bleibt der Br\u00fcckenschlag zur Pressefreiheit. Dar\u00fcber streiten aktuell die Juristen. Dieser Streit wird so lange dauern, bis die BILD-Zeitung meldet: Paukenschlag aus Karlsruhe! Dann wissen alle mehr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Update (26.07.2024): Das BMI beruft sich auf <a href=\"https:\/\/t1p.de\/ytzxt\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">diese Entscheidung<\/a> des BVerwG, konkret auf folgende Passage:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">Wie sich aus den in Art. 5 Abs. 2 GG festgelegten Schranken der Pressefreiheit und einer Abw\u00e4gung mit dem verfassungsrechtlichen Verbotstatbestand des Art. 9 Abs. 2 GG ergibt, haben Meinungs- und Pressefreiheit dort zur\u00fcckzutreten, wo sie &#8211; wie hier &#8211; ausschlie\u00dflich der Verwirklichung verbotswidriger Vereinszwecke dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1997 &#8211; 1 A 13.93 &#8211; Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 26; Beschluss vom 19. August 1994 &#8211; 1 VR 9.93 &#8211; Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 19).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Update (14.08.2024): Dass die Antragsteller zumindest teilweise <a href=\"https:\/\/t1p.de\/73rp4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">im einstweiligen Rechtsschutz erfolgreich<\/a> sind, ist im Verwaltungsrecht nicht untypisch. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob das staatliche Vollzugsinteresse \u00fcberwiegt, oder das private Aussetzungsinteresse. Der Staat muss warten.<\/p>\n<p>Die Bundesinnenministerin <a href=\"https:\/\/t1p.de\/8ndvj\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">sieht es offenbar auch so<\/a>. Das lasse ich mal unkommentiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Update (24.06.2025): Die <a href=\"https:\/\/t1p.de\/uzy0p\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheidung im Hauptsacheverfahren<\/a> ist ergangen. Die Begr\u00fcndung l\u00e4sst nichts zu w\u00fcnschen \u00fcbrig: &#8222;Zwar&#8230;,aber&#8220;, eigentlich schon, jedoch noch nicht, vielleicht demn\u00e4chst. Mal wieder Jura vom Feinsten. Es wird gezeigt, wie man sich um die korrekte Entscheidung dr\u00fccken kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesinnenministerin hat das Compact-Magazin, genauer zwei dahinterstehende Unternehmen, verboten. Nat\u00fcrlich wurden sofort von \u00fcberall Rufe laut, dies sei ein schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit. Ob dem so ist, m\u00fcssen nun die Gerichte entscheiden, denn die Pressefreiheit ist im Grundgesetz nicht schrankenlos garantiert. \u00a7 3 Abs. 1 VereinsG ist eine solche Schranke. 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