{"id":52771,"date":"2024-06-13T07:45:57","date_gmt":"2024-06-13T05:45:57","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=52771"},"modified":"2024-06-20T15:35:33","modified_gmt":"2024-06-20T13:35:33","slug":"versuch-und-ruecktritt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/versuch-und-ruecktritt\/","title":{"rendered":"Versuch und R\u00fccktritt"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Ein Schauspieler versuchte vier mal seine Ex-Freundin zu t\u00f6ten und wurde nur wegen <a href=\"https:\/\/t1p.de\/u5kc2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung zu einer Bew\u00e4hrungsstrafe<\/a> verurteilt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie kann das sein?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In <a href=\"https:\/\/t1p.de\/bqof3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 23 Abs. 2 StGB<\/a> steht, dass der Versuch milder bestraft werden kann, als die vollendete Tat, &#8222;kann&#8220; nicht &#8222;muss&#8220;. In der Praxis wird der Versuch in der Regel gar nicht bestraft! Dies liegt am R\u00fccktritt nach <a href=\"https:\/\/t1p.de\/bf2xe\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 24 StGB<\/a>. Wichtig: Der fehlgeschlagene und der beendete Versuch sind leider nicht r\u00fccktrittsf\u00e4hig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Fr\u00fcher, als die Zeit noch gut und alt war, galt die sog. &#8222;Einzelakttheorie&#8220;. Schlug der T\u00e4ter z.B. einmal mit der Axt vorbei, war der Versuch gescheitert und somit nicht mehr r\u00fccktrittsf\u00e4hig. Der gescheiterte Versuch wurde wie die Vollendung bestraft, was letztlich an der \u00dcberbetonung des Willens im Strafrecht lag. Dieses harte Ergebnis empfanden unsere liberalen Strafrechtslehrer und die neuen liberalen Richter jedoch als unbefriedigend, denn es machte keinen Unterschied, ob das Opfer starb oder \u00fcberlebte. Deshalb musste ein juristischer Bauerntick herhalten, um beim Versuch letztlich zur Straflosigkeit zu kommen. Dieser Trick ist die sog. &#8222;Tatplantheorie&#8220;. Danach kommt es darauf an, was sich der T\u00e4ter so alles einfallen lie\u00df, um zum Ziel zu kommen. Erst wenn dieser Plan gescheitert ist, ist der Versuch gescheitert. Um noch eins obendrauf zu setzen, stellt man bei der Frage, wann ein Versuch beendet ist, seit Mitte der 80er Jahre auf den sog. &#8222;R\u00fccktrittshorizont&#8220; des T\u00e4ters nach der letzten Handlung ab. Wenn sich die Granate als Blindg\u00e4nger herausstellt, das gesamte Magazin des Maschinengewehrs daneben ging, die Kettens\u00e4ge versagt, der T\u00e4ter jedoch erkennt, dass noch ein Kieselstein am Boden liegt, mit dem er das Opfer erschlagen k\u00f6nnte, er somit weitermachen k\u00f6nnte, ist der Versuch unbeendet und damit r\u00fccktrittsf\u00e4hig. Das ist die gro\u00dfe Stunde der Schutzbehauptung. Jedes auch noch so absurde M\u00e4rchen darf nun &#8211; selbstverst\u00e4ndlich straflos &#8211; aufgetischt werden. Nicht selten wird es auch geglaubt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der Praxis f\u00fchrt dies dazu, dass wegen versuchten Mordes niemand mehr bestraft wird, sondern lediglich f\u00fcr die bereits verwirklichten Delikte. Das sind typischerweise &#8211; wie hier &#8211; K\u00f6rperverletzungsdelikte. Wenn man sich fragt, wie ein funktionierendes Strafrecht schrittweise kaputt gemacht werden konnte und warum die Kriminalit\u00e4t durch die Decke geht, dann liegt dies an genau diesem Zusammenwirken von liberaler Dogmatik und liberaler Rechtsprechung. Der Fehler liegt nicht im Gesetz, sondern bei den Gesetzesanwendern. Richter k\u00f6nnen durch ihre Lizenz zur Auslegung in jede Norm hineinlesen, was sie wollen. Demzufolge gilt das ewige Mantra: Andere Richter, andere Urteile! Das einzige Problem der gesamten deutschen Justiz sind die Rechtsanwender.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Man kann es auch anders formulieren: Die Dogmatik ist M\u00fcll, die Ausbildung ist M\u00fcll, die Absolventen haben nur M\u00fcll gelernt. <a href=\"https:\/\/t1p.de\/wpx1e\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Garbage In, Garbage Out<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">P.S.: Die Problematik, dass sich Richter zum Gesetzgeber aufschwingen und z.B. durch extensive Auslegung der R\u00fccktrittsregelung de facto den Versuch straflos stellen (sog. &#8222;richterliche Rechtsfortbildung&#8220;), ist in \u00e4hnlicher Form auch aus anderen L\u00e4ndern bekannt. Eine gewichtige Rolle spielt dabei der EuGH, der z.B. einfach das <a href=\"https:\/\/t1p.de\/0on46\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ergebnis einer Schweizer Volksabstimmung overruled<\/a> hat. Damit stellt sich die Gretchenfrage: Wer herrscht eigentlich in einer Demokratie? Die Richter, oder das Volk? In der Bundesrepublik ist diese Frage <a href=\"https:\/\/t1p.de\/k02yw\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">sp\u00e4testens seit 1953 gekl\u00e4rt<\/a>: Der wirkliche Souver\u00e4n residiert in Karlsruhe.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Schauspieler versuchte vier mal seine Ex-Freundin zu t\u00f6ten und wurde nur wegen gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung zu einer Bew\u00e4hrungsstrafe verurteilt. Wie kann das sein? In \u00a7 23 Abs. 2 StGB steht, dass der Versuch milder bestraft werden kann, als die vollendete Tat, &#8222;kann&#8220; nicht &#8222;muss&#8220;. 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