{"id":52468,"date":"2024-05-04T09:19:30","date_gmt":"2024-05-04T07:19:30","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=52468"},"modified":"2024-05-15T09:29:45","modified_gmt":"2024-05-15T07:29:45","slug":"taeuschung-nicht-nachweisbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/taeuschung-nicht-nachweisbar\/","title":{"rendered":"T\u00e4uschung nicht nachweisbar"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die <a href=\"https:\/\/t1p.de\/79dht\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LTO berichtet \u00fcber einen Examens-Cliffhanger<\/a>, der sich seit dem Jahre 2013 hinzieht. <a href=\"https:\/\/t1p.de\/7ay5b\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ein Richter hatte damals Examensl\u00f6sungen gegen Geld und andere Vorteile verkauft<\/a>. In der Folge wurde einer Reihe von Junganw\u00e4lten r\u00fcckwirkend das Staatsexamen aberkannt. Einige der Betroffenen haben im Rahmen des Verfahrens ein Gest\u00e4ndnis abgelegt, f\u00fcr die kommt jede Hilfe zu sp\u00e4t, andere haben die Verschw\u00f6rungstheorie des JPA bestritten und den Rechtsweg eingeschlagen. Eine hat Gl\u00fcck gehabt, denn hat das OVG Niedersachsen hat ihr &#8211; vielleicht nicht ganz so \u00fcberraschend &#8211; Recht gegeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">H\u00fcbsch finde ich dabei die folgende Passage:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">Eine T\u00e4uschung der Kl\u00e4gerin sei nicht nachweisbar, so das OVG. Zwar l\u00e4gen \u00dcbereinstimmungen der Klausuren mit den amtlichen Pr\u00fcfvermerken vor. Dies gen\u00fcge f\u00fcr sich genommen jedoch nicht, um von einer Kenntnis der L\u00f6sungsskizze durch die Kl\u00e4gerin ausgehen zu k\u00f6nnen. Bei guten Examenskandidaten sei gerade zu erwarten, dass ihre Ausf\u00fchrungen dem L\u00f6sungsvermerk nahekommen. [Capt. Obvious? &#8211; Anm. d. Verf.] ..<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">Auff\u00e4llig fanden das LJPA und das VG L\u00fcneburg unter anderem den Notensprung zwischen dem ersten Staatsexamen, das sie beim ersten Mal nicht bestanden hatte, und dem zweiten Staatsexamen, in dem sie 10,89 Punkte ergatterte. Auch hohe Geldbetr\u00e4ge, die sie an den Repetitor gezahlt hatte, und gro\u00dfe Barabhebungen machten stutzig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">Die Bremerin erkl\u00e4rte, sie habe einmal 17.000 Euro f\u00fcr Einzel- und Gruppenunterricht bei einem Repetitor ausgegeben. Ihre Familie sei verm\u00f6gend, dar\u00fcber habe man nicht gro\u00df reden m\u00fcssen. Zu dem Anwalt, der auch als Zeuge auftrat, habe sie ein professionelles Verh\u00e4ltnis gehabt. Eine Barabhebung von 32.000 Euro vor dem Examen erkl\u00e4rte die Kl\u00e4gerin damit, dass sie M\u00f6bellieferungen und Handwerkerleistungen f\u00fcr drei G\u00e4stezimmer im Haus ihrer Mutter auf Sylt bezahlt habe. Auch weitere 8.000 Euro habe sie bar bei ihrer Bank abgehoben, um auf Sylt ein paar Tage zu verbringen und Bekannte zum Essen einzuladen.<\/p>\n<p>Besonders h\u00fcbsch: &#8222;Der Senat hat die Revision an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nicht zugelassen.&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hier wurden die Anforderungen f\u00fcr den Nachweis einer T\u00e4uschung mal wieder offenkundig \u00fcberspannt. Absolute Sicherheit ist nicht erforderlich. Es reicht zur Beweisf\u00fchrung aus, dass vern\u00fcnftige(!) Zweifel schweigen, und die schweigen hier mit absoluter Sicherheit. Sollte die Entscheidung vor dem BVerwG halten, wozu erst mal eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde notwendig w\u00e4re, w\u00fcrde dies bedeuten, dass ein T\u00e4uschungsversuch nur nachweisbar ist, wenn die Kandidaten von der Klausuraufsicht mit der Hand in der Keksdose erwischt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mir scheint, dass es diesbez\u00fcglich ganz reale Sachzw\u00e4nge gibt. Viele Repetitorien werben n\u00e4mlich gerne mit ihren sog. &#8222;Volltreffern&#8220;. Gemeint ist das intelligente Raten, welcher Fall aus der aktuellen Rechtsprechung im Examen drankommen k\u00f6nnte. Wer den Clou der L\u00f6sung kennt, hat einen massiven Wettbewerbsvorteil. Demzufolge gibt es auch einen regelrechten Kult um die professionellen &#8222;Seher&#8220;. Wie diese F\u00e4higkeit vermarktet wird, kann man sich z.B. <a href=\"https:\/\/t1p.de\/wb6p8\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> und <a href=\"https:\/\/t1p.de\/gvrf2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a> anschauen. Wie die &#8222;Seher&#8220; darauf gekommen sind, die in der Regel hervorragend vernetzt sind, wei\u00df nat\u00fcrlich niemand. Will man nun hinterher allen das Examen aberkennen, die einen solchen Kurs besucht haben, nur weil herauskommt, dass es eine Seilschaft bis ins Pr\u00fcfungsamt gab? Wenn ja, dann k\u00f6nnte es am Ende sogar OVG-Richter erwischen. Wer glaubt, die Juristenausbildung sei &#8222;rotten to the core&#8220;, k\u00f6nnte damit richtig liegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">P.S.: Was die hohen Unterrichtskosten anbetrifft, so gibt es auch im Hochpreissegment <a href=\"https:\/\/t1p.de\/pgipb\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">entsprechende Anbieter<\/a> am Markt. Dabei besteht nat\u00fcrlich immer die Gefahr, an Scharlatane zu geraten. Im vorliegenden Fall hat sich die Investition jedoch gelohnt, denn mit 10,89 Punkten liegt man im Top-1%-Bereich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die LTO berichtet \u00fcber einen Examens-Cliffhanger, der sich seit dem Jahre 2013 hinzieht. Ein Richter hatte damals Examensl\u00f6sungen gegen Geld und andere Vorteile verkauft. In der Folge wurde einer Reihe von Junganw\u00e4lten r\u00fcckwirkend das Staatsexamen aberkannt. 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