{"id":52308,"date":"2024-04-12T15:23:13","date_gmt":"2024-04-12T13:23:13","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=52308"},"modified":"2024-04-15T09:29:42","modified_gmt":"2024-04-15T07:29:42","slug":"zum-schaden-beim-anstellungsbetrug","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/zum-schaden-beim-anstellungsbetrug\/","title":{"rendered":"Zum Schaden beim Anstellungsbetrug"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die LTO berichtet immer noch \u00fcber den <a href=\"https:\/\/t1p.de\/5d0dl\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fall des Anwalts, der keiner werden durfte<\/a>. Die Sache ist mittlerweile zur Revision beim Bayrischen Obersten Landgericht gelandet, der etwas sonderbar wirkenden Entsprechung des BGH im sch\u00f6nen Bayern. Dort wurde das Berufungsurteil kassiert und die Sache zur erneuten Entscheidung zur\u00fcckverwiesen. Ich beziehe mich in der Folge auf die Argumentation aus dem <a href=\"https:\/\/t1p.de\/9uk7z\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">erstinstanzlichen Urteil<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein wichtiger Aspekt war dabei unter anderem die Frage, ob ein Schaden entstanden ist, denn ohne Verm\u00f6gensschaden kein Betrug. Dabei geht es auch nur um einen Schaden f\u00fcr die Kanzleien, nicht f\u00fcr die Mandanten. Ich mache es kurz: Nat\u00fcrlich ist den Kanzleien kein Verm\u00f6gensschaden entstanden, denn es darf unterstellt werden, dass sie alle Leistungen bei ihren Mandanten abgerechnet haben. Das hei\u00dft allerdings nicht, dass Gerichte nicht einen solchen Schaden durch juristische Spitzfindigkeiten herbeizaubern k\u00f6nnen. Genau das ist hier geschehen. Die Dienstleistung wurde zwar erbracht, aber weil der Hochstapler sie nicht erbringen durfte, wurde sein Lohn von den Richtern zum Gef\u00e4hrdungsschaden erkl\u00e4rt. Ob sich die Gefahr realisiert, ist egal. Zur Begr\u00fcndung bem\u00fcht man die Rechtsprechung zum Anstellungsbetrug bei Beamten. Schon die Formulierung &#8222;ausnahmsweise&#8220; wirkt v\u00f6llig missgl\u00fcckt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">Nach Auffassung des Gerichts und im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.08.2019 (BGH NStZ 2020, 291) sind die f\u00fcr Beamte entwickelten Grunds\u00e4tze im Rahmen des Anstellungsbetruges gem\u00e4\u00df \u00a7 263 StGB ausnahmsweise auf den hier vorliegenden Fall anzuwenden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach meiner Rechtsauffassung ist das grob falsch und verst\u00f6\u00dft sogar gegen das Analogieverbot. Es mag zwar ein Bed\u00fcrfnis bestehen, solche F\u00e4lle wie einen Betrug zu behandeln, aber der Verm\u00f6gensschaden stellt insoweit keine Stellschraube dar, mit der man nach Belieben Strafbarkeitsl\u00fccken schlie\u00dfen kann. Tagt\u00e4glich verlieren Anw\u00e4lte in Deutschland verlorene Prozesse, aber ihren Lohn bekommen sie dennoch, weil nicht der Erfolg, sondern lediglich die Bem\u00fchung geschuldet ist. F\u00fcr die Mandanten, die sich ein anderes Ergebnis gew\u00fcnscht hatten, stellt sich allenfalls die Frage der Anwaltshaftung. Auf der anderen Seite gewinnen Anw\u00e4lte tagt\u00e4glich in Deutschland gewonnene Prozesse. Die Mandanten sind zufrieden und von Anwaltshaftung ist nat\u00fcrlich auch keine Rede. Der Unterschied liegt oftmals nur darin, wer in der Kanzlei durch die T\u00fcr spaziert ist, ein Gewinner, oder ein Verlierer. Jura ist ein Selbstl\u00e4ufer. Das hei\u00dft nat\u00fcrlich nicht, dass ein Anwalt einen gewonnen Fall nicht in den Sand setzen kann, aber er muss sich daf\u00fcr schon sehr ungeschickt anstellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aus strafrechtlicher Sicht h\u00e4tten wir hier eigentlich einen Missbrauch von Titeln i.S.v. <a href=\"https:\/\/t1p.de\/iugf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB<\/a>, wenn ihm nicht die Anwaltskammer auf Basis gef\u00e4lschter Urkunden die Anwaltszulassung erteilt h\u00e4tte. Der Rest sind arbeitsrechtliche Fragen, die nichts mit dem staatlichen Strafanspruch zu tun haben. Was hier im Ergebnis, abgesehen von der Urkundenf\u00e4lschung und dem Imageschaden, \u00fcbrig bleibt, ist ein <a href=\"https:\/\/t1p.de\/cuz8e\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">kostenloser Arbeiter<\/a> f\u00fcr die Kanzleien, f\u00fcr den man jahrelang Stunden abgerechnet hat. Das ist des Pudels Kern. Von einem Schaden kann hier keine Rede sein. Die haben Gewinn gemacht! Wer ist der Napp? Es ist nicht die Kanzlei, sondern die Mandanten, die f\u00fcr eine Leistung, die ein Hochstapler erbringen konnte, teures Geld bezahlt haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun ist es aber so, dass solche F\u00e4lle nicht irgendwelche Rechtsanw\u00e4lte, so wie ich, entscheiden, sondern Richter. Diese Richter sehen es leider anders. Das bringt mich zur alten Leier: Andere Richter, andere Urteile! Wer andere Urteile haben will, muss nicht die Gesetze austauschen, sondern die Richter.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die LTO berichtet immer noch \u00fcber den Fall des Anwalts, der keiner werden durfte. Die Sache ist mittlerweile zur Revision beim Bayrischen Obersten Landgericht gelandet, der etwas sonderbar wirkenden Entsprechung des BGH im sch\u00f6nen Bayern. Dort wurde das Berufungsurteil kassiert und die Sache zur erneuten Entscheidung zur\u00fcckverwiesen. 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