{"id":51638,"date":"2024-02-14T10:07:12","date_gmt":"2024-02-14T08:07:12","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=51638"},"modified":"2024-02-15T16:32:08","modified_gmt":"2024-02-15T14:32:08","slug":"die-tote-doppelgaengerin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/die-tote-doppelgaengerin\/","title":{"rendered":"Die tote Doppelg\u00e4ngerin"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die LTO berichtet \u00fcber einen <a href=\"https:\/\/t1p.de\/p4i8h\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ungew\u00f6hnlichen Pr\u00e4ventivmord an einer Doppelg\u00e4ngerin<\/a>. Bereits im ersten Satz kommt eine bemerkenswerte Information: Die Staatsanwaltschaft hat 190 Zeugen (besser: <a href=\"https:\/\/t1p.de\/9xygw\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeugenpersonen<\/a>) benannt. Wie bitte?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">190 (in Worten: Einhundertneunzig), wo eine glaubhafte Zeugenperson ausgereicht h\u00e4tte. Mal abgesehen vom Kostenaufwand ist dieses Schie\u00dfen mit Kanonen auf Spatzen auch noch kontraproduktiv, denn 190 Personen k\u00f6nnen sich aufgrund v\u00f6llig normaler Erinnerungsl\u00fccken von der Verteidigung leicht in Widerspr\u00fcche verwickeln lassen. Eines kann man der StA jedoch nicht vorwerfen, einen Mangel an Flei\u00df. Ich bin mir n\u00e4mlich absolut sicher, dass der Ermittlungsaufwand die T\u00e4tigkeit der Dezernenten und Dezernentinnen in anderen Verfahren in keinster Weise beeintr\u00e4chtigt hat. Ressourcen hat man.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kommen wir nun zum eigentlichen Fall. Juristisch interessant ist die Frage, wie die StA beim Motiv des Selbstschutzes den <a href=\"https:\/\/t1p.de\/xji3z\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mordvorwurf<\/a> konstruiert hat. <a href=\"https:\/\/t1p.de\/6oza4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fr\u00fcher reichte ein Tatplan<\/a>, seit 1941 sind jedoch spezielle Merkmale erforderlich. Grausamkeit d\u00fcrfte ausscheiden, denn 56 Messerstiche sind bekanntlich &#8211; nach Ansicht deutscher Gerichte &#8211; nicht zwingend grausam, sondern f\u00fcr diese Begehungsweise eher typisch. Gewinnsucht scheidet aus, denn das Leben der Angeklagten hat keinen Verm\u00f6genswert. Verdeckungsabsicht kann es nicht sein, weil dazu die Verdeckung einer Straftat n\u00f6tig ist, nicht die Verdeckung der eigenen Identit\u00e4t. Niedrige Beweggr\u00fcnde d\u00fcrften auch ausscheiden, weil das Retten des eigenen Lebens ein nachvollziehbarer Beweggrund ist. Bleibt noch die Heimt\u00fccke, z.B. durch einen \u00dcberraschungsangriff, aber was w\u00e4re, wenn das Opfer vor der Tat \u00fcber das Motiv aufgekl\u00e4rt wurde, frei nach dem Motto: Haben Sie kurz Zeit? Wir h\u00e4tten da ein Problem, bei dessen L\u00f6sung Sie uns behilflich sein k\u00f6nnen? Auf der Schuldebene w\u00e4re an den entschuldigenden Notstand zu denken (vgl. <a href=\"https:\/\/t1p.de\/2afw\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Brett des Karneades<\/a>). Hierzu d\u00fcrfte es allerdings an einer konkreten Lebensgefahr gefehlt haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Exkurs: Wie kann sich die Gesellschaft k\u00fcnftig vor solchen Gefahren sch\u00fctzen? Durch mehr Individualit\u00e4t, z.B. durch ein einzigartiges Gesichts-Tattoo. Sarkasmus erscheint in Anbetracht des Leids unangebracht, aber wie will man sonst mit solchen Meldungen umgehen? Es bleibt nur Weinen oder Lachen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die LTO berichtet \u00fcber einen ungew\u00f6hnlichen Pr\u00e4ventivmord an einer Doppelg\u00e4ngerin. Bereits im ersten Satz kommt eine bemerkenswerte Information: Die Staatsanwaltschaft hat 190 Zeugen (besser: Zeugenpersonen) benannt. 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