{"id":51329,"date":"2024-01-24T10:38:14","date_gmt":"2024-01-24T08:38:14","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=51329"},"modified":"2024-11-23T12:04:51","modified_gmt":"2024-11-23T10:04:51","slug":"aachen-macht-mobil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/aachen-macht-mobil\/","title":{"rendered":"Aachen macht mobil"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die Aachener Zeitung unterlegte einen <a href=\"https:\/\/t1p.de\/c8i7y\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Artikel \u00fcber eine Demo gegen Rechts<\/a> mit einem Beweisfoto. Gezeigt wurde ein Plakat mit einem T\u00f6tungsaufruf. Die StA Aachen ermittelt nun diesbez\u00fcglich <a href=\"https:\/\/t1p.de\/xfy8f\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">wegen Volksverhetzung<\/a>, jedoch beschleicht mich das Gef\u00fchl, dass die Ermittlungen im Sand verlaufen werden. Die einzige Person, deren H\u00e4nde dem Plakat eindeutig zuzuordnen sind, ist vermummt. Im Gegensatz zu dem <a href=\"https:\/\/t1p.de\/ntr86\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fall des kalifornischen Antifa-Professors<\/a>, d\u00fcrfte es hierzulande keine Autisten geben, die den Beschuldigten zweifelsfrei identifizieren k\u00f6nnen. In solchen F\u00e4llen wird das Verfahren eingestellt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Faktisch haben wir hier ausnahmsweise mal ein Beispiel f\u00fcr eine idealtypische Volksverhetzung, die urspr\u00fcnglich noch als &#8222;<a href=\"https:\/\/t1p.de\/tffuu\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anreizung zum Klassenkampf<\/a>&#8220; unter Strafe stand. W\u00e4hrend dem reaktion\u00e4ren Gesetzgeber im Kaiserreich der typische linksextreme Veranstaltungsredner vorschwebte, der eine Masse anheizt, die daraufhin Ausschreitungen begeht, werden heutzutage &#8211; nach einer vollst\u00e4ndigen <a href=\"https:\/\/t1p.de\/ks74m\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Umwertung aller Werte<\/a> &#8211; nur noch rechtsextreme Aussagen strafrechtlich verfolgt. Ob es zu Ausschreitungen kommt, ist egal. Es reicht die Geeignetheit. Alles, was viele Menschen erreichen kann, gilt als geeignet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei der Rechtsanwendung k\u00f6nnte man sich nun die kreative Frage stellen, ob die Volksverhetzung aufgrund einer teleologischen Reduktion (= Fachbegriff f\u00fcr Zirkelschluss) linksextreme Aufrufe zur T\u00f6tung sog. &#8222;<a href=\"https:\/\/t1p.de\/ogo1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nazis<\/a>&#8220; m\u00f6glicherweise gar nicht erfasst. Ein Argument daf\u00fcr w\u00e4re z.B. <a href=\"https:\/\/t1p.de\/vgsp\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 139 GG<\/a>. Immerhin gibt es dazu auch ein drastisches historisches Vorbild: Bis ins Jahr 1951 wurden von den Amerikanern in der JVA Landsberg &#8211; offenkundig im Geltungsbereich des Grundgesetzes &#8211; <a href=\"https:\/\/t1p.de\/ncztv\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesb\u00fcrger hingerichtet<\/a>. Ein weiteres Argument w\u00e4re die Aussage des Vorsitzenden im Dresdener Hammerbanden-Prozess, der den Angeklagten &#8222;<a href=\"https:\/\/t1p.de\/tbj78\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">achtenswerte Motive<\/a>&#8220; bescheinigte. Anf\u00fchren k\u00f6nnte man ferner die sog. &#8222;<a href=\"https:\/\/t1p.de\/64y5c\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Radbruchsche Formel<\/a>&#8222;, nach der nicht sein kann, was nicht sein darf. Auch hierbei handelt es sich zwar offenkundig um ein Zirkelschluss, jedoch w\u00fcrde die Nichtanwendung der Formel zu einem unaufl\u00f6sbaren Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit f\u00fchren. In solchen F\u00e4llen obsiegt der Anspruch. Mir scheint, es besteht insoweit viel Raum f\u00fcr Kreativit\u00e4t. Am Ende steht nur noch die Gretchenfrage: W\u00e4re dies Rechtsbeugung? Das w\u00e4re bestimmt Rechtsbeugung, wenn die Opfer \u00fcber Richter urteilen d\u00fcrften.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nachtrag (24.05.2024): Das Verfahren wurde \u00fcberraschend, oder auch nicht, <a href=\"https:\/\/t1p.de\/xdflj\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">aus rechtlichen Gr\u00fcnden eingestellt<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">&#8222;Unter den gegebenen Umst\u00e4nden stellt die zu pr\u00fcfende \u00c4u\u00dferung \u201eAfDler t\u00f6ten.\u201c, insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gew\u00e4hrten Meinungsfreiheit, weder eine Aufforderung zu Straftaten (\u00a7 111 StGB) noch eine Beleidigung (\u00a7 185 StGB) dar. Unter Ber\u00fccksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte (Anlass der \u00c4u\u00dferungen, Zweck der zugleich laufenden Versammlung, Adressaten der \u00c4u\u00dferung, sonstiges Verhalten der Bannertr\u00e4ger, nachtr\u00e4gliche Erl\u00e4uterungen der Antifa-Jugend Aachen zu dem verwendeten Banner) handelt es sich um einen (noch) sachbezogenen Angriff im Rahmen der \u00f6ffentlichen politischen Auseinandersetzung, der weder auf die pers\u00f6nliche Diffamierung bestimmter Personen abzielt noch aus Sicht eines unbefangenen Betrachters zu Straftaten gegen einzelne Personen aufruft. Dabei war zu beachten, dass nach gefestigter Rechtsprechung bei mehreren gleicherma\u00dfen in Betracht kommenden Auslegungsm\u00f6glichkeiten einer \u00c4u\u00dferung stets die f\u00fcr die handelnde Person strafrechtlich g\u00fcnstigste Variante bei der Bewertung zugrunde zu legen ist. Die Feststellung der Personalien der etwaig beteiligten Personen war angesichts der rechtlichen Bewertung des Banners als zwar zugespitzte, jedoch straflose \u00c4u\u00dferung im politischen Meinungskampf nicht veranlasst.&#8220;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Aachener Zeitung unterlegte einen Artikel \u00fcber eine Demo gegen Rechts mit einem Beweisfoto. Gezeigt wurde ein Plakat mit einem T\u00f6tungsaufruf. Die StA Aachen ermittelt nun diesbez\u00fcglich wegen Volksverhetzung, jedoch beschleicht mich das Gef\u00fchl, dass die Ermittlungen im Sand verlaufen werden. Die einzige Person, deren H\u00e4nde dem Plakat eindeutig zuzuordnen sind, ist vermummt. 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