{"id":49382,"date":"2023-11-16T10:09:56","date_gmt":"2023-11-16T08:09:56","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=49382"},"modified":"2023-11-22T10:11:04","modified_gmt":"2023-11-22T08:11:04","slug":"zeugen-widersprechen-dem-angeklagten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/zeugen-widersprechen-dem-angeklagten\/","title":{"rendered":"Zeugen widersprechen dem Angeklagten"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die Berichterstattung \u00fcber Gerichtsf\u00e4lle ist bisweilen irritierend, weil mangels Sachkunde der Journalisten\u00a0 oftmals der falsche Eindruck entsteht. So lautet eine der <a href=\"https:\/\/t1p.de\/09ejx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberschriften in der Berichterstattung zum Verleumdungsverfahren gegen Gil O.<\/a> bei Watson: &#8222;Zeugen widersprechen O. vor Gericht&#8220;.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um den Fehler zu erkennen, muss man die Stellung des Angeklagten im Strafprozess und den Verlauf der Hauptverhandlung kennen. Der Angeklagte ist im Strafverfahren gegen sich selbst nach der Systematik der StPO formal kein Beweismittel. Das hat seinen Grund in der Abschaffung der Folter. Ausnahmsweise haben seine Einlassungen und Gest\u00e4ndnisse jedoch laut <a href=\"https:\/\/t1p.de\/w392e\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">herrschender Meinung<\/a>\u00a0Beweischarakter, sofern er sich freiwillig selbst belastet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die klassische Hauptverhandlung l\u00e4uft ab, wie man sie aus dem Kasperle-Theater kennt. Das liegt daran, dass das Kasperle-Theater einer deutschen Hauptverhandlung nachgebildet wurde. Zun\u00e4chst fragt der Vorsitzende &#8222;Seid ihr alle da?&#8220;, <a href=\"https:\/\/t1p.de\/btsvy\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 243 Abs. 1 StPO<\/a>. Dann wird die Anklage verlesen. Dies macht heutzutage nicht mehr &#8211; wie fr\u00fcher &#8211; der Vorsitzende selbst, sondern der Staatsanwalt. Dann kommt die gro\u00dfe Stunde des Angeklagten, denn es wird im gro\u00dfz\u00fcgig die M\u00f6glichkeit gegeben, sich freiwillig selbst zu belasten, <a href=\"https:\/\/t1p.de\/btsvy\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 243 Abs. 5 StPO<\/a>. Entscheidet er sich dazu, nicht zu schweigen, muss er sich den geschickten Fragen des Vorsitzenden stellen. Weigert er sich zumindest teilweise, diese Fangfragen zu beantworten, werden daraus negative Schl\u00fcsse gezogen. Der Richter darf an dieser Stelle den staatlichen Inquisitor spielen, sofern er durch seinen Belastungseifer nicht die Grenze der Befangenheit \u00fcberschreitet. Erfahrene Richter haben das im Griff und lassen sich auch durch die Verteidigung nicht provozieren. L\u00e4sst sich ein Richter wirklich mal in die Befangenheit tricksen, \u00e4ndert das auch nicht viel. Dann wird die Sache mit anderen Richtern neu verhandelt und das ganze Spiel geht von vorne los. Wichtig ist dabei nat\u00fcrlich auch, dass Strafverteidiger nach Verhandlungstagen bezahlt werden. Der Vorteil f\u00fcr die Angeklagten liegt darin, dass sie l\u00e4nger in der angenehmeren Untersuchungshaft sitzen, was ihnen ggf. auf die sp\u00e4tere Haftstrafe angerechnet wird. Im vorliegenden Fall spielt dies keine Rolle.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Lange Rede, kurzer Sinn: Die Zeugen widersprechen nicht dem Angeklagten. Eine Zeugenaussage ist keine Gegenrede. Die Zeugen werden &#8222;zur Sache&#8220; vernommen, unabh\u00e4ngig vom Angeklagten. In diesem Fall decken sich die Zeugenaussagen nicht nicht seiner Einlassung. Dies war auch zu erwarten, denn ansonsten h\u00e4tte die Staatsanwaltschaft niemals <a href=\"https:\/\/t1p.de\/wwp5\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anklage erhoben<\/a> und es w\u00e4re auch kein <a href=\"https:\/\/t1p.de\/gygku\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Er\u00f6ffnungsbeschluss<\/a> ergangen. Insoweit l\u00e4uft alles normal.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aufgrund der hohen Voraussetzungen f\u00fcr die Er\u00f6ffnung der Hauptverhandlung, liegt die Freispruchquote liegt in Deutschland bei ca. 3%. Die Vorstellung, dass es in Deutschland sog. &#8222;<a href=\"https:\/\/t1p.de\/wial4\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">Starverteidiger<\/a>&#8220; g\u00e4be, stammt aus vergangenen Zeiten, als die Sch\u00f6ffen in den Strafkammern am Landgericht noch in der Mehrheit waren. Am Amtsgericht gibt es bei <a href=\"https:\/\/t1p.de\/vv81o\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">Vergehen<\/a> keine Sch\u00f6ffen, sondern nur den Strafrichter (Berufsrichter). Der kennt die Akte und er hat auch den Er\u00f6ffnungsbeschluss gemacht. Sofern die Zeugen nicht umfallen, oder sich offenkundig in Widerspr\u00fcche verwickeln, ist mit einer Verurteilung zu rechnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bemerkenswert ist, dass der Angeklagte einen Screenshots eines <a href=\"https:\/\/t1p.de\/tc0eo\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LTO-Artikels<\/a> bei Instagram gepostet hat. Dies k\u00f6nnte Teil der Verteidigungsstrategie sein. In den USA ist es z.B. eine moderne Vorgehensweise, die Laienjury \u00fcber die Sozialen Medien zu beeinflussen, obwohl die Geschworenen davon offiziell <a href=\"https:\/\/t1p.de\/fao5a\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">keine Kenntnis nehmen d\u00fcrfen<\/a>. In Deutschland, wo zumindest mehrheitlich Berufsrichter entscheiden, sind solche Methoden nett aber wirkungslos.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Berichterstattung \u00fcber Gerichtsf\u00e4lle ist bisweilen irritierend, weil mangels Sachkunde der Journalisten\u00a0 oftmals der falsche Eindruck entsteht. So lautet eine der \u00dcberschriften in der Berichterstattung zum Verleumdungsverfahren gegen Gil O. bei Watson: &#8222;Zeugen widersprechen O. vor Gericht&#8220;. 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