{"id":47122,"date":"2023-06-22T08:09:13","date_gmt":"2023-06-22T06:09:13","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=47122"},"modified":"2023-06-25T13:35:17","modified_gmt":"2023-06-25T11:35:17","slug":"klassikertreffen-in-ruesselsheim","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/klassikertreffen-in-ruesselsheim\/","title":{"rendered":"Klassikertreffen in R\u00fcsselsheim"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Seit vielen Jahren findet in R\u00fcsselsheim, nur unterbrochen durch die postmoderne Beulenpest, ein Oldtimertreffen statt, das von bis zu 30.000 Menschen besucht wird bzw. wurde. Damit ist jetzt Schluss, zumindest sofern es nach der gr\u00fcnen Regierungspr\u00e4sidentin geht. Die Umwelt sei in Gefahr, denn der Mensch ist bekanntlich Gift f\u00fcr die Umwelt. Nun k\u00f6nnte man dar\u00fcber diskutieren, ob dies die Vorstufe eines generellen Ausgangsverbots f\u00fcr B\u00fcrger ist, die ohne sachlichen Grund die Wohnung verlassen wollen, aber darum soll es heute nicht gehen. Damit besch\u00e4ftigen wir uns erst, wenn es zu sp\u00e4t ist. Gehen soll es um die erstinstanzliche <a href=\"https:\/\/t1p.de\/0dsfs\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheidung des VG Darmstadt<\/a>, denn dort wurde die Klagebefugnis der Gemeinde verneint.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine Gemeinde, hier die Stadt R\u00fcsselsheim, nimmt Aufgaben im eigenen und im \u00fcbertragenen Wirkungskreis wahr. Das hei\u00dft, sie handelt entweder f\u00fcr sich selbst, wenn es um Themen der kommunalen Selbstverwaltung geht, oder f\u00fcr das Land Hessen. Wenn die Gemeinde (Kr\u00fcmel) f\u00fcr das Land Hessen (Kuchen) handelt, ist sie Untergebener und hat nicht das Recht (Klagebefugnis), sich dar\u00fcber zu beschweren. Das ist <a href=\"https:\/\/t1p.de\/v7a9y\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">st\u00e4ndige Rechtsprechung<\/a>. Zitat:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">Bei staatlichen Aufsichtsma\u00dfnahmen gegen\u00fcber Tr\u00e4gern der mittelbaren Staatsverwaltung &#8211; wie sie insbesondere, wie hier, die Kommunalverwaltung betreffen &#8211; h\u00e4ngt die Frage der unmittelbaren Au\u00dfengerichtetheit davon ab, ob in den verfassungsrechtlich gesch\u00fctzten Bereich der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) eingegriffen wird, mithin ob die Weisung die Kommune in ihrer Eigenschaft als Tr\u00e4gerin subjektiver Rechte ber\u00fchrt. Im Bereich des \u00fcbertragenen Wirkungskreises, das hei\u00dft den staatlichen Aufgaben bzw. Auftragsangelegenheiten, ist davon auszugehen, dass Weisungen im Rahmen der Fachaufsicht grunds\u00e4tzlich keine Au\u00dfenwirkung zukommt. Es handelt sich regelm\u00e4\u00dfig um Ma\u00dfnahmen im staatlichen Innenbereich. Staatliche Weisungen erzeugen mithin nicht allein deshalb Au\u00dfenwirkung, weil Adressat keine Beh\u00f6rde der unmittelbaren, sondern der mittelbaren Staatsverwaltung ist. Nur wenn sich die fachaufsichtliche Ma\u00dfnahme in ihren Rechtswirkungen nicht auf den staatlichen Innenbereich beschr\u00e4nkt, sondern diesen verl\u00e4sst und auf den gesch\u00fctzten Selbstverwaltungsbereich \u00fcbergreift, ist eine Au\u00dfengerichtetheit gegeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun handelt es sich bei <a href=\"https:\/\/t1p.de\/5agqs\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Veranstaltungen mit Volksfestcharakter jedoch typischerweise um kommunale Selbstverwaltung<\/a>. Dass der Naturschutz dabei auch eine Rolle spielt, ist nicht ungew\u00f6hnlich, denn jede Veranstaltung hat sich am geltenden Recht zu orientieren. Die Bezeichnung als &#8222;Fachaufsicht&#8220; d\u00fcrfte allerdings eine Fehldeklarierung sein, denn das Regierungspr\u00e4sidium ist nicht der Ober-Gemeindefestveranstalter mit besonderer Fachkompetenz. Es handelt sich hier &#8211; zumindest nach meiner Rechtsauffassung &#8211; vielmehr um ganz normale Rechtsaufsicht gem. <a href=\"https:\/\/t1p.de\/uczex\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 138 HGO<\/a>. Dagegen kann die Gemeinde durchaus klagen. Gegen die ablehnende Entscheidung des VG Darmstadt kann sich die Gemeinde mit einer <a href=\"https:\/\/t1p.de\/fhf7w\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beschwerde<\/a> wehren. Dann entscheidet der VGH Kassel. Man k\u00f6nnte zudem auch noch beim Innenministerium in Wiesbaden vorsprechen, denn das <a href=\"https:\/\/t1p.de\/3fou2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Regierungspr\u00e4sidium ist nur eine Mittelbeh\u00f6rde<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das alles h\u00e4tte man vermeiden k\u00f6nnen, wenn das Fest <a href=\"https:\/\/t1p.de\/uhcwh\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">nicht von der Stadt ausgerichtet<\/a> worden w\u00e4re. Ein privater Veranstalter h\u00e4tte problemlos klagen k\u00f6nnen. Was immer geht, dagegen ist auch eine gr\u00fcne Regierungspr\u00e4sidentin machtlos, ist eine Demo auf dem Festgel\u00e4nde, z.B. gegen <a href=\"https:\/\/t1p.de\/t2eh\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00d6kofaschismus<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit vielen Jahren findet in R\u00fcsselsheim, nur unterbrochen durch die postmoderne Beulenpest, ein Oldtimertreffen statt, das von bis zu 30.000 Menschen besucht wird bzw. wurde. 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