{"id":46745,"date":"2023-06-07T08:17:22","date_gmt":"2023-06-07T06:17:22","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=46745"},"modified":"2023-06-07T16:52:29","modified_gmt":"2023-06-07T14:52:29","slug":"hilflos-vor-dem-richter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/hilflos-vor-dem-richter\/","title":{"rendered":"Hilflos vor dem Richter?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die Tagesschau dr\u00fcckt auf die Tr\u00e4nendr\u00fcse: <a href=\"https:\/\/t1p.de\/n5hb9\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Viele mittellose Angeklagte landen nur deshalb im Gef\u00e4ngnis, weil sie sich keinen Anwalt leisten k\u00f6nnen<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vorab: Viele mittellose Angeklagte landen nur deshalb im Gef\u00e4ngnis, weil sie Straftaten begangen haben. In Deutschland kommt es n\u00e4mlich nur zur Hauptverhandlung, wenn hinreichender Tatverdacht besteht. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt. Die Unschuldsvermutung bedeutet nicht, dass nur Unschuldige vor Gericht stehen, auch wenn Linke die Schuld gerne bei der Gesellschaft vermuten. Die Freispruchquote in Deutschland liegt stabil bei ca. 3%. Das hei\u00dft zwar nicht, dass 97% der Angeklagten verurteilt werden, die Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage ist bekanntlich bei der Staatskasse sehr beliebt, aber wer es in die Hauptverhandlung schafft, hat grunds\u00e4tzlich schlechte Karten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch die Behauptung, ein Anwalt h\u00e4tte vielleicht einen Weg gefunden, die Strafe zu vermeiden, basiert im Kern auf einer Fehlvorstellung. Der Verteidiger ist weder der Komplize des Angeklagten, noch begeht er berufsm\u00e4\u00dfige Stafvereitelung. Wir sind hier nicht in den USA. Die Aufgabe eines deutschen Strafverteidigers besteht zum einen darin, sicherzustellen, dass die Spielregeln der StPO eingehalten werden, und zum anderen darin, den Angeklagten davor zu bewahren, sich selbst zu schaden. Am effektivsten ist eine Verteidigung im Ermittlungsverfahren, wo man mit der Staatsanwaltschaft reden kann. Kommt es erst mal zum Er\u00f6ffnungsbeschluss, wo der Richter aktenkundig macht, dass auch er eine Verurteilung f\u00fcr wahrscheinlich h\u00e4lt, wird es schwer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Hauptverhandlung ist dem franz\u00f6sischen <strong>Inquisitionsprozess<\/strong> nachgebildet. Der Name ist Programm: Der Richter ist der Boss. Er ist Ankl\u00e4ger und Entscheider in einer Person. Dass auch noch ein Staatsanwalt agiert, den man sich auch problemlos sparen k\u00f6nnte, ist nur deshalb vorgesehen, damit diese Machtkonzentration nicht so erdr\u00fcckend wirkt. Fr\u00fcher haben Richter z.B. die Anklage selbst verlesen, wie es heute im OWi-Verfahren immer noch der Fall ist. Das Kasperletheater ist \u00fcbrigens einer deutschen Hauptverhandlung nachgebildet. Seid ihr alle da? Ja!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun spielt der Bundesjustizminister von der FDP offenbar mit dem Gedanken, die Pflichtverteidigung auszuweiten. Was er dabei jedoch \u00fcbersehen hat, ist der Umstand, dass der Angeklagte, sofern es nicht zum Freispruch kommt, regelm\u00e4\u00dfig auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleibt. Zu denen geh\u00f6ren auch die Kosten der Pflichtverteidigung. Die liegen bei einem Verfahren vor dem Amtsgericht, f\u00fcr das ein Verhandlungstag angesetzt wird, bei ca. 900 \u20ac.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nat\u00fcrlich ist dabei auch zu bedenken, dass man bei Mittellosen nichts pf\u00e4nden kann. In die Tasche kann man nur denen greifen, die auch etwas haben. Die Ausweitung der Pflichtverteidigung f\u00fchrt damit im Extremfall zu einer neuen Form von Zweiklassen-Justiz. Wer Steuern bezahlen kann, was Mittellose \u00fcblicherweise nicht k\u00f6nnen und daher auch nicht m\u00fcssen, kann im Zweifel auch die Kosten des Strafverfahrens bezahlen. Das hei\u00dft, dass der Mittelstand, der trotz staatlicher Umverteilung immer noch \u00fcber Mittel verf\u00fcgt, gegen\u00fcber den Mittellosen demn\u00e4chst einen mittelbaren Strafaufschlag erwarten darf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es hei\u00dft aber auch noch etwas anderes: Da Richter seit einigen Jahren in der Regel selbst bestimmen, welchem Pflichtverteidiger sie die Verteidigung anvertrauen, werden die F\u00e4lle zunehmend auf bestimmte Anw\u00e4lte konzentriert, denn die meisten Beschuldigten machen von ihrem Wahlrecht gem. <a href=\"https:\/\/t1p.de\/bzdij\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 142 Abs. 5 StPO<\/a> keinen Gebrauch. Das hat zur Folge, dass auf Dauer nur noch Anw\u00e4lte \u00fcbrig bleiben, mit denen Richter unproblematisch zusammenarbeiten kann, nach dem Motto &#8222;bekannt und bew\u00e4hrt&#8220;. Ein Schelm, wer B\u00f6ses denkt. Das hat sich wohl auch der Gesetzgeber gedacht und den Abs. 6 eingef\u00fcgt. Der hat jedoch gewisse Eingangsh\u00fcrden, die normale Anw\u00e4lte ausschlie\u00dfen. Das ist insoweit bemerkenswert, weil normalen Anw\u00e4lten seit geraumer Zeit eine Verdienstm\u00f6glichkeit nach der anderen versagt wird. Erst war das Notariat weg, dann die Betreuung und seit einigen Jahren die Pflichtverteidigung. Im Zivilrecht soll demn\u00e4chst der Eingangsstreitwert f\u00fcr die Landgerichte angehoben werden. Damit fallen theoretisch auch noch ein paar Mandate weg.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mir kann es relativ egal sein, weil ich faktisch, wie hei\u00dft es so sch\u00f6n, &#8222;Privatier&#8220; bin und mir meine Mandate aussuchen kann, aber die Gesamtentwicklung ist bedenklich. Das Jurastudium stellt sich zunehmend als Karriere-Falle heraus. Wie junge Anw\u00e4lte heutzutage am Markt \u00fcberleben sollen, wei\u00df ich nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Tagesschau dr\u00fcckt auf die Tr\u00e4nendr\u00fcse: Viele mittellose Angeklagte landen nur deshalb im Gef\u00e4ngnis, weil sie sich keinen Anwalt leisten k\u00f6nnen. Vorab: Viele mittellose Angeklagte landen nur deshalb im Gef\u00e4ngnis, weil sie Straftaten begangen haben. In Deutschland kommt es n\u00e4mlich nur zur Hauptverhandlung, wenn hinreichender Tatverdacht besteht. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt. 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