{"id":44103,"date":"2022-12-10T16:52:18","date_gmt":"2022-12-10T14:52:18","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=44103"},"modified":"2022-12-12T16:00:39","modified_gmt":"2022-12-12T14:00:39","slug":"bgh-veroeffentlicht-umsturzplaene","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/bgh-veroeffentlicht-umsturzplaene\/","title":{"rendered":"BGH ver\u00f6ffentlicht Umsturzpl\u00e4ne"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Ermittlungsergebnisse zur geplanten Machtergreifung des Prinzen Heinrich XIII. wurden bislang noch nicht bekanntgegeben, aber bez\u00fcglich der Gruppe mit der sog. &#8222;<a href=\"https:\/\/t1p.de\/671ek\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Terror-Oma mit Kartoffelsack<\/a>&#8220; liegt mittlerweile ein <a href=\"https:\/\/t1p.de\/28xtl\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beschluss des BGH<\/a> vor, in dem der Tatplan der vier in U-Haft sitzenden Beschuldigten pr\u00e4sentiert wird. Welche der Vorschl\u00e4ge von dem f\u00fcnften &#8222;Mitstreiter&#8220;, einem verdeckten Ermittler des LKA Rheinland-Pfalz, stammen, wird nicht erw\u00e4hnt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">&#8222;Nach der Vorstellung der Beschuldigten und ihrer Mitstreiter sollte der staatliche Umsturz wie folgt bewerkstelligt werden: Zun\u00e4chst wollten sich die Angeh\u00f6rigen der Gruppierung im Vorfeld des auszul\u00f6senden revolution\u00e4ren Geschehens einer Anerkennung des neu zu schaffenden staatlichen deutschen Gemeinwesens durch einen gewichtigen ausl\u00e4ndischen Staat versichern. Dem lag die \u00dcberlegung zu Grunde, ein neuer Staat bed\u00fcrfe, um langfristig existieren zu k\u00f6nnen, einer Anerkennung durch das Ausland. Die Beschuldigten und ihre Mitstreiter nahmen an, Frankreich, Gro\u00dfbritannien und die USA h\u00e4tten als &#8222;westliche Alliierte&#8220; und &#8222;Besatzungsm\u00e4chte Deutschlands&#8220; kein Interesse an der erstrebten Anerkennung. Die Wahl fiel daher auf Russland, zumal &#8211; so die Vorstellung &#8211; die Russische F\u00f6deration nach der deutschen Vereinigung durch das nicht gehaltene Versprechen des Unterlassens einer NATO-Osterweiterung entt\u00e4uscht worden sei und daher Interesse an einer neuen deutschen Staatlichkeit habe. Es wurde der grobe Plan entwickelt, mit etwa f\u00fcnf Emiss\u00e4ren per Schiff \u00fcber die Ostsee in die russische Exklave Kaliningrad (vormals K\u00f6nigsberg &#8211; Anm. d. Verf.) zu fahren, sich in den dortigen K\u00fcstengew\u00e4ssern von der russischen Marine aufbringen zu lassen und sodann den Wunsch nach einem Gespr\u00e4ch mit dem Pr\u00e4sidenten Putin zu artikulieren. Es bestand die Hoffnung, dann in den Kreml gebracht zu werden und bei Putin vorsprechen zu k\u00f6nnen. Sobald dieser eine Anerkennung der neuen deutschen Regierung zugesagt habe, aber auch erst dann, sollte noch vor einer R\u00fcckkehr der Emiss\u00e4re der Umsturz auf bundesdeutschem Boden in Angriff genommen werden. Konkrete Schritte zur Umsetzung des Planes der Russlandreise waren zum Zeitpunkt der Festnahme der Beschuldigten noch nicht eingeleitet worden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">Der Umsturz sollte im Anschluss an die Russlandreise und die russische Zusage einer Anerkennung der neuen Regierung durch drei in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang ablaufende und miteinander verzahnte Aktionen bewirkt werden, wobei es sich bei den drei Bausteinen der geplanten Revolution umzun\u00e4chst isoliert entstandene und von unterschiedlichen Mitstreitern eigenst\u00e4ndig propagierte &#8222;Aktionsideen&#8220; handelte, die im Zuge gemeinsamer Diskussionen zu einem &#8222;Gesamtplan&#8220; zusammengef\u00fchrt wurden. Im Rahmen einer ersten Aktion, hinter der vor allem der Beschuldigte O. stand, die federf\u00fchrend von diesem sowie dem Beschuldigten K. organisiert und durchgef\u00fchrt werden sollte und die von den Beteiligten als &#8222;silent night&#8220; oder &#8222;Blackout&#8220; bezeichnet wurde, sollte ein mindestens zwei-w\u00f6chiger bundesweiter Stromausfall durch Sabotage an Stromumspannwerken und Stromtrassen in ganz Deutschland, etwa mittels Sprengstoff, herbeigef\u00fchrt werden. Hierdurch sollte die bundesdeutsche Infrastruktur f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit lahmgelegt werden. Damit verfolgten die Beschuldigten gleich mehrere Ziele: Erstens sollte der bisherigen Bundesregierung die M\u00f6glichkeit zur Fortsetzung ihrer T\u00e4tigkeit genommen werden. Zweitens sollten &#8222;die Medien&#8220; daran gehindert werden, weiter Einfluss auf die Bev\u00f6lkerung auszu\u00fcben. Drittens schlie\u00dflich sollte die Bev\u00f6lkerung &#8211; wie nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal, bei der sich der Beschuldigte B. und Gleichgesinnte aus dem Umfeld der Beschuldigten als &#8222;Nothelfer&#8220; engagiert hatten &#8211; auf sich selbst zur\u00fcckgeworfen und so zu einer neuen (politischen) Selbstorganisation von unten herauf veranlasst werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">Den Beschuldigten war, als sie diesen Plan diskutierten und beschlossen, bewusst, dass ein mehrw\u00f6chiger bundesweiter Stromausfall erhebliche Sch\u00e4den, darunter den Tod etlicher Menschen, verursachen w\u00fcrde. Sie waren bereit, solche Folgen als &#8222;Kollateralsch\u00e4den&#8220; hinzunehmen. Dabei spielte auch eine Rolle, dass sie und ihre Gesinnungsgenossen in den Chatgruppen davon ausgingen, dass es in n\u00e4herer Zukunft ohnehin &#8211; als auch ohne Sabotageaktionen &#8211; wegen der von der Bundesregierung veranlassten Abkehr von der Atomkraft und fossilen Energietr\u00e4gern zu einem Zusammenbruch der Stromversorgung in Deutschland kommen werde, die Aktion &#8222;silent night&#8220; beziehungsweise &#8222;Black-out&#8220; also einen Zusammenbruch der Infrastruktur nur zeitlich vorverlagere. Nach den gegenw\u00e4rtigen Ermittlungserkenntnissen hatte der Beschuldigte O. bereits einige aus seiner Sicht anschlagsgeeignete Objekte im Bereich seines Wohnortes ausgekundschaftet und sich Kartenmaterial zur Strominfrastruktur beschafft. Im \u00dcbrigen aber waren die Pl\u00e4ne zum Zeitpunkt der Verhaftung der Beschuldigten noch nicht n\u00e4her konkretisiert worden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">Als zweite Aktion zur Herbeif\u00fchrung des beabsichtigten Umsturzes planten die Beschuldigten unter der Bezeichnung &#8222;Klabautermann&#8220; eine Entf\u00fchrung des Bundesministers f\u00fcr Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach. Die Vorstellung der Beschuldigten ging dahin, durch die gewaltsame Entf\u00fchrung eines &#8222;weithinverhassten&#8220; besonders hochrangigen Vertreters der Bundesregierung und damit des deutschen Staates eine gro\u00dfe Zustimmung in der Bev\u00f6lkerung f\u00fcr die in Angriff genommene Installation einer neuen Regierung Deutschlands auszul\u00f6sen und zugleich nach au\u00dfen hin die Wirkmacht der am Umsturz beteiligten Personen deutlich zu machen, wodurch sich die Mitglieder der Vereinigung einen weiteren Zulauf von Unterst\u00fctzern, auch aus dem Kreis der deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden, erhofften. Die Gruppierung um die Beschuldigten f\u00fchrte zur Auswahl des Entf\u00fchrungsopfers eine Umfrage in einschl\u00e4gigen geschlossenen Telegram-Chatgruppen durch; dabei entschied sich die Mehrheit der Teilnehmer f\u00fcr den Bundesgesundheitsminister, weil dieser als die wegen ihrer Corona-Politik &#8222;meistgehasste&#8220; F\u00fchrungspers\u00f6nlichkeit Deutschlands erachtet wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">Die Beschuldigten und weitere Mitstreiter diskutierten verschiedene M\u00f6glichkeiten, wie der Plan einer Entf\u00fchrung des Bundesgesundheitsministers realisiert werden k\u00f6nne. Letztlich favorisierte der Kreis um die Beschuldigten die Idee, w\u00e4hrend eines Auftritts von Prof. Dr. Lauterbach in einer live im Fernsehen \u00fcbertragenen Talkshow mit etwa f\u00fcnf mit Maschinenpistolen milit\u00e4risch bewaffneten und soldatisch ausgebildeten K\u00e4mpfern in das Fernsehstudio einzudringen, die Personensch\u00fctzer des Ministers &#8222;auszuschalten&#8220; und den Minister \u00f6ffentlichkeitswirksam vor laufenden Kameras in die eigene Gewalt zu bringen. Den Beschuldigten war bewusst, dass mit bewaffneter Gegenwehr der Personensch\u00fctzer zu rechnen war; hier\u00fcber wurde unter anderem auf einem Treffen am 15. Januar 2022 diskutiert. Sie gingen daher von der naheliegenden M\u00f6glichkeit eines Schusswaffeneinsatzes und einer T\u00f6tung der Personensch\u00fctzer durch die mit der Aktion betrauten eigenen K\u00e4mpfer aus. Einen Tod der Personensch\u00fctzernahmen sie mindestens billigend in Kauf. Zum Schutz vor &#8222;gegnerischer&#8220; Waffengewalt sollten die eigenen K\u00e4mpfer mit milit\u00e4rischen Helmen und Schutzwesten ausgestattet werden. Zur Vorbereitung der Aktion &#8222;Klabautermann&#8220; unternahm es die Gruppierung um die Beschuldigten, sich geeignete Waffen zu beschaffen. Im \u00dcbrigen aber waren die Planungen zum Zeitpunkt der Verhaftung der Beschuldigten noch nicht weiter konkretisiert. Insbesondere waren weder ein Zeitpunkt noch ein Ort f\u00fcr die intendierte Entf\u00fchrung in Aussicht genommen noch Bem\u00fchungen zur Anwerbung in Betracht kommender Entf\u00fchrer entfaltet worden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">Als dritte Aktion, die ma\u00dfgeblich von dem Beschuldigten H. gemeinsam mit der Mitstreiterin R. forciert wurde und die der Beschuldigte B. federf\u00fchrend organisatorisch vorbereiten sollte, war die Durchf\u00fchrung einer &#8222;konstituierenden Sitzung&#8220; vorgesehen, um eine neue Verfassung in Kraft zu setzen und eine neue deutsche Regierung zu installieren. Nach den Pl\u00e4nen sollten jedenfalls der Beschuldigte H. sowie W. F\u00fchrungspositionen in der neuen Regierung \u00fcbernehmen. Grundlage der neuen deutschen Staatlichkeit sollte nach der ma\u00dfgeblich von dem Beschuldigten H. und der Mitstreiterin R. entwickelten Vorstellung der Gruppierung die Deutsche Reichsverfassung von 1871 sein. Denn diese sei dem deutschen Volk, anders als das Grundgesetz, nicht aufoktroyiert worden. Zudem basiere die Verfassung von 1871, im Gegensatz zum Grundgesetz, nicht auf dem Leitbild einer Parteiendemokratie. Die neue Staatsorganisation sollte nach dem Vorstellungsbild der Gruppierung ohne politische Parteien auskommen; die staatliche Willensbildung sollte, so die Vorstellung der Beschuldigten, nicht von Parteien gesteuert werden, sondern &#8222;unmittelbar vom Volk ausgehen&#8220;. Allerdings sollte die Reichsverfassung von 1871 modifiziert werden. Einen Kaiser oder K\u00f6nig als monarchisches Staatsoberhaupt sollte es nicht geben. Zudem war als notwendige Anpassung an die moderne Zeit ein Frauenwahlrecht geplant.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">Dem Zusammentreten der &#8222;konstituierenden Versammlung&#8220; sowie dem beabsichtigten Zusammenbruch der Stromversorgung Deutschlands unmittelbar vorausgehen sollte ein unter der Bezeichnung &#8222;False Flag&#8220; geplanter Auftritt eines entweder den Bundespr\u00e4sidenten oder den Bundeskanzler imitierenden Schauspielers in einer Live-Sendung im Fernsehen, der bekanntgeben sollte, dass die bestehende Bundesregierung abgesetzt sei und die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 wieder gelte. Hierdurch erhoffte sich die Gruppierung, dass die Bev\u00f6lkerung die auf diese Weise begr\u00fcndete neue Staatsform und eingesetzte Regierung aufgrund des Anscheins einer geordneten \u00dcbergabe der Regierungsgesch\u00e4fte anerkennen werde. Die vorgesehene &#8222;konstituierende Sitzung&#8220; sollte im Gro\u00dfraum Be. zusammenkommen, live im Internet \u00fcbertragen und &#8211; organisiert von dem Beschuldigen B. &#8211; durch noch zu gewinnende Kr\u00e4fte gesch\u00fctzt werden, wobei auch \u00fcber deren Bewaffnung diskutiert wurde. Einzelheiten hinsichtlich des Ortes, des Zeitpunktes und des Ablaufes der Versammlung wurden aber nicht beschlossen; insofern gab es zum Zeitpunkt der Verhaftung der Beschuldigten noch keine konkreten Vorbereitungen. Denn gro\u00dfen Raum bei den Mitte April 2022 nicht abgeschlossenen Er\u00f6rterungen nahm die Frage ein, aus welchen Personen sich die Versammlung zusammensetzen sollte, deren Teilnehmerzahl auf 277 festgesetzt wurde. Es wurde vereinbart, dass nur &#8222;Deutsche nach dem Reichs- und Staatsangeh\u00f6rigengesetz von 1913&#8220;, die eine entsprechende &#8222;Bescheinigung der deutschen Volkszugeh\u00f6rigkeit&#8220; vorlegen k\u00f6nnen, als Teilnehmer in Betracht k\u00e4men. Bis zur Verhaftung der Beschuldigten ging es im Zusammenhang mit dieser dritten Aktion im Wesentlichen darum, potentielle Teilnehmer f\u00fcr die Volksversammlung zu finden, welche die aufgestellten Anforderungen erf\u00fcllten und durch eine &#8222;Bescheinigung&#8220; belegen konnten; das gestaltete sich indes als schwierig.&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch wenn dieser Tatplan vollkommen verr\u00fcckt klingt, hei\u00dft das nicht, dass Verr\u00fcckte keine Straftaten begehen k\u00f6nnen. Das deutsche Strafrecht kennt insoweit keine Mindesanforderungen. Korrekturen k\u00f6nnen auf der <a href=\"https:\/\/t1p.de\/vpga\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schuldebene<\/a>, bzw. bei der Strafe erfolgen, vgl. <a href=\"https:\/\/t1p.de\/bqof3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 23 Abs. 3 StGB<\/a> (sog. &#8222;Trottelprivileg&#8220;).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ermittlungsergebnisse zur geplanten Machtergreifung des Prinzen Heinrich XIII. wurden bislang noch nicht bekanntgegeben, aber bez\u00fcglich der Gruppe mit der sog. &#8222;Terror-Oma mit Kartoffelsack&#8220; liegt mittlerweile ein Beschluss des BGH vor, in dem der Tatplan der vier in U-Haft sitzenden Beschuldigten pr\u00e4sentiert wird. 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