{"id":40639,"date":"2022-06-12T10:01:11","date_gmt":"2022-06-12T08:01:11","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=40639"},"modified":"2022-06-12T15:23:42","modified_gmt":"2022-06-12T13:23:42","slug":"der-gehorsamsparagraph","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/der-gehorsamsparagraph\/","title":{"rendered":"Der Gehorsamsparagraph"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Im Gegensatz zum klassischen Familienbild, das heute in den gesamten Medien vermittelt wird, muss man sich die Rolle der beiden Ehepartner in einer tradionellen Familie wie eine Bundesregierung vorstellen. Die Ehefrau hatte das Innenministerium, das Wirtschaftsministerium und das Kultusministerium. Der Ehemann hatte das Au\u00dfenministerium, das Arbeitsministerium und das Verteidigungsministerium. Um im Bild zu bleiben, wurde der <a href=\"https:\/\/t1p.de\/wpq34\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ehebruch<\/a> damals gesellschaftlich mit dem Landesverrat gleichgesetzt, hatte jedoch ein deutlich niedrigeren Strafrahmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die einzig offene Frage ist damit nur noch, wer in der Familienregierung das Amt des Kanzlers bekleiden sollte. Diese Aufgabe war in \u00a7 1354 BGB dem Ehemann zugeschrieben, der aufgrund seiner Unterhaltspflicht den ganzen Spa\u00df bezahlen durfte. Heute steht dort &#8222;<a href=\"https:\/\/t1p.de\/ypajc\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">weggefallen<\/a>&#8222;. Bis 1958 stand dort:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">(1) Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung.<br \/>\n(2) Die Frau ist nicht verpflichtet, der Entscheidung des Mannes Folge zu leisten, wenn sich die Entscheidung als Mi\u00dfbrauch seines Rechtes darstellt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Seit dem 23. Mai 1949 ist in <a href=\"https:\/\/t1p.de\/uh3k\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">Art. 3 Abs. 2 GG<\/a> die Gleichberechtigung von M\u00e4nnern und Frauen im Grundgesetz verankert. Damit war \u00a7 1354 BGB \u00fcber Nacht verfassungswidrig geworden. Die <a href=\"https:\/\/t1p.de\/v9ec3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Webseite des Bundestages<\/a> fasst die Entwicklung zusammen, die letztlich zum <a href=\"https:\/\/t1p.de\/t3sol\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gleichbereichtigungsgesetz<\/a> f\u00fchrte. Das zentrale Problem war dabei die Aufl\u00f6sung der theoretisch denkbaren Pattsituation in der Familienregierung, auch wenn diese Frage in der Praxis kaum eine Rolle spielte, weil es in einer Beziehung typischerweise einen st\u00e4rkeren Partner gibt, der sich nicht auf Gesetze berufen muss, und das kann zuf\u00e4llig mal der Ehemann und zuf\u00e4llig mal die Ehefrau sein. Solche zuf\u00e4lligen Konstellationen n\u00fctzen dem Gesetzgeber jedoch nichts, denn er muss jedes theoretisch denkbare Problem allgemeinverbindlich l\u00f6sen. Weil man sich im Bundestag dazu nicht einigen wollte, immerhin stand die Gunst der Klientel auf dem Spiel, wurde das Letztentscheidungsrecht des Ehemannes gestrichen. Man \u00fcberlie\u00df die L\u00f6sung den Familien, die zeigten, dass es auch so ging.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Damit ging die ganze Geschichte aus, wie das Hornberger Schie\u00dfen. Viel Wind um Nichts, aber zumindest konnte jede Seite wieder ihre ideologischen Hei\u00dfluftballons aufsteigen lassen, und darauf kommt es an. Was w\u00e4re ein Parlament ohne Scheindiskussionen und scheinbare Probleme, die keine sind?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Gegensatz zum klassischen Familienbild, das heute in den gesamten Medien vermittelt wird, muss man sich die Rolle der beiden Ehepartner in einer tradionellen Familie wie eine Bundesregierung vorstellen. Die Ehefrau hatte das Innenministerium, das Wirtschaftsministerium und das Kultusministerium. Der Ehemann hatte das Au\u00dfenministerium, das Arbeitsministerium und das Verteidigungsministerium. 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