{"id":39770,"date":"2022-05-23T06:29:15","date_gmt":"2022-05-23T04:29:15","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=39770"},"modified":"2022-05-26T13:03:20","modified_gmt":"2022-05-26T11:03:20","slug":"moerder-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/moerder-ist\/","title":{"rendered":"&#8222;M\u00f6rder ist&#8230;.&#8220;"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Heute m\u00f6chte ich einen <a href=\"https:\/\/t1p.de\/5qpx9\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">aktuellen Fall aus Berlin<\/a> zum Anlass nehmen, um einige der Mordmerkmale zu erl\u00e4utern, denn wie man der Berichterstattung entnehmen kann, konnte der Ermittlungsrichter keine solchen erkennen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/t1p.de\/xji3z\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 211 Abs. 2 StGB<\/a> entspricht dem T\u00e4tertyp &#8222;M\u00f6rder&#8220;, wer aus <strong>Mordlust<\/strong>, zur <strong>Befriedigung des Geschlechtstriebs<\/strong>, aus <strong>Habgier<\/strong> oder sonst aus <strong>niedrigen Beweggr\u00fcnden<\/strong>, <strong>heimt\u00fcckisch<\/strong> oder <strong>grausam<\/strong> oder mit <strong>gemeingef\u00e4hrlichen Mitteln<\/strong> oder um eine andere <strong>Straftat zu erm\u00f6glichen oder zu verdecken<\/strong>, einen Menschen t\u00f6tet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Als ich dies w\u00e4hrend meines Studiums bei meiner Mutter (Baujahr 1928) zum Besten gab, schaute sie mich verst\u00e4ndnislos an und frage rhetorisch, was wir denn an der Uni f\u00fcr einen Bl\u00f6dsinn lernten. Mord sei die geplante T\u00f6tung! Das stimmte sogar, allerdings nur bis ins Jahr 1941. In der <a href=\"https:\/\/t1p.de\/6oza4\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urfassung des StGB<\/a> war Mord in der Tat als geplante (&#8222;mit \u00dcberlegung&#8220;) T\u00f6tung definiert. Es war die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, den Tatplan nachzuweisen. Da der sich Nachweis der &#8222;\u00fcberlegten Handlung&#8220; jedoch bisweilen sehr schwierig gestaltete, entschied man sich dazu, den Tatbestand an die Begehungsweise zu koppeln. Dadurch entstanden L\u00fccken. Eine dieser L\u00fccken k\u00f6nnen wir im Berliner Ausgangsfall erkennen. Geht man davon aus, dass der T\u00e4ter dem Opfer aufgelauert hat, dann kann man darin durchaus ein \u00fcberlegtes Vorgehen erkennen. Nach der Urfassung des Paragraphen l\u00e4ge damit in jedem Fall der Anfangsverdacht des Mordes vor. Demnach h\u00e4tte die Untersuchungshaft nicht wegen Totschlags, sondern wegen Mordes angeordnet werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Warum der Berliner Ermittlungsrichter h\u00f6chstwahrscheinlich keinen Fehler gemacht hat, zeigen folgende \u00dcberlegungen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von Katalogtaten des \u00a7 211 Abs. 2 StGB kommen hier lediglich drei in Betracht: Grausamkeit, Heimt\u00fccke und niedrige Beweggr\u00fcnde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun k\u00f6nnte man meinen, das Durchtrennen der Gurgel mit einem Messer, manche wollen sogar eine Enthauptung beobachtet haben, sei per se grausam. Dazu muss man sich jedoch klar machen, dass jede T\u00f6tung irgendwie grausam erscheint. Das gilt insbesondere f\u00fcr die T\u00f6tung mit einem Messer, die zwangsl\u00e4ufig blutig abl\u00e4uft. Da die Verletzung in der Natur der Sache liegt, wird die Grausamkeit bei Messermorden in der Praxis nur h\u00f6chst selten bejaht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie sieht es mit der Heimt\u00fccke aus? Wurde die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, z.B. durch einen \u00dcberraschungsangriff, ausgenutzt? Wenn man der Berichterstattung folgt, wohl eher nicht. Das Opfer war sich dar\u00fcber im Klaren, dass es in Lebensgefahr schwebt und, dass der T\u00e4ter jederzeit zuschlagen kann. Genau das ist auch der Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr die Vorw\u00fcrfe gegen die Beh\u00f6rden. Es sei angeblich absehbar gewesen, deshalb h\u00e4tten sie handeln m\u00fcssen. Von einer Arglosigkeit des Opfers auszugehen, d\u00fcrfte hier schwierig werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Last but not least h\u00e4tten wir noch die &#8222;niedrigen Beweggr\u00fcnde&#8220;. Es zeugt von einer verachtenswerten Gesinnung, seine Ex-Partnerin umzubringen, weil man von ihr verlassen wurde, k\u00f6nnte man meinen. Insoweit spielt nat\u00fcrlich auch der Zeitgeist eine Rolle, der dem verlassenen Mann eine moralische Duldungspflicht auferlegt. Nicht so jedoch nach Auffassung unserer Gerichte. Es ist <a href=\"https:\/\/t1p.de\/2e1j3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">alte Tradition<\/a> beim Bundesgerichtshof, dem in seiner Ehre gekr\u00e4nkten Verlassenen einen &#8222;berechtigten Zorn&#8220; zuzubilligen. Damit wird der scheinbare Mord juristisch zum Totschlag. Was die Bev\u00f6lkerung denkt, ist belanglos.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nachtrag: Verfehlt ist \u00fcbrigens die Aussage unserer SPD-Innenministerin &#8222;<a href=\"https:\/\/t1p.de\/lyz6f\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Das sind Morde! Wir m\u00fcssen das klar als Femizide benennen. Frauen werden umgebracht, weil sie Frauen sind<\/a>&#8222;. Erstens sind es regelm\u00e4\u00dfig keine Morde, weil die Rechtsprechung das Mordmerkmal &#8222;niedrige Beweggr\u00fcnde&#8220; bewusst und gewollt so interpretiert. Zweitens werden sie nicht umgebracht, weil sie Frauen sind, sondern weil sie in einer Beziehung mit M\u00e4nnern leben, in deren Kopf seit ihrer Kindheit das falsche Programm abl\u00e4uft, weil es ihnen so eingetrichtert wurde, nicht nur von ihren V\u00e4tern, sondern auch von ihren M\u00fcttern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Update (25.05.2022): Unsere \u00f6ffentlich-rechtliche Propagandamaschine hat sofort reagiert und bereits eine Woche sp\u00e4ter die BBC-Serie &#8222;<a href=\"https:\/\/t1p.de\/mxtcl\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Countdown to Murder<\/a>&#8220; freigeschaltet, in der offenbar ausschlie\u00dflich Frauen die Opfer sind. Das Tatmotiv in der ersten Folge war allerdings nicht die verletzte Ehre des Mannes, denn es sollen nat\u00fcrlich weder Stereotype noch typische Vorurteile bedient werden, sondern die unerw\u00fcnschte Schwangerschaft des Opfers. Wer sich fragt, ob die Verantwortlichen ernsthaft glauben, dass sie damit m\u00f6gliche T\u00e4ter erreichen, hat das Konzept des Aktionismus nicht verstanden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Update (26.05.2022): Es geht nat\u00fcrlich auch andersrum, wie diese <a href=\"https:\/\/t1p.de\/c5i3k\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Meldung<\/a> zeigt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heute m\u00f6chte ich einen aktuellen Fall aus Berlin zum Anlass nehmen, um einige der Mordmerkmale zu erl\u00e4utern, denn wie man der Berichterstattung entnehmen kann, konnte der Ermittlungsrichter keine solchen erkennen. 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