{"id":38332,"date":"2022-03-31T07:37:56","date_gmt":"2022-03-31T05:37:56","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=38332"},"modified":"2023-12-05T11:47:19","modified_gmt":"2023-12-05T09:47:19","slug":"die-ddr-verfassung-von-1949","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/die-ddr-verfassung-von-1949\/","title":{"rendered":"Die DDR-Verfassung von 1949"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Wenn man <a href=\"https:\/\/t1p.de\/hvxfq\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">aufgrund der t\u00e4glichen Berichterstattung<\/a> nach dem Begriff &#8222;Boykotthetze&#8220; sucht, findet man einen Hinweis auf einen <a href=\"https:\/\/t1p.de\/mww5n\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Eintrag in der Wikipedia<\/a>, der die <a href=\"https:\/\/t1p.de\/7gqf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949<\/a> erw\u00e4hnt. Wenn man sich diese Verfassung anschaut, so d\u00fcrfte zumindest Verfassungsrechtlern die Spucke wegbleiben. Sie entspricht in weiten Teilen fast 1:1 dem westdeutschen Grundgesetz und geht sogar, was die B\u00fcrgerrechte anbetrifft, in einigen wichtigen Bereichen weit dar\u00fcber hinaus. Dass es in der Realit\u00e4t leider ganz anders lief, dazu sp\u00e4ter. Gehen wir erst mal die Artikel der Reihe nach durch.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Artikel 1<\/strong> regelt den F\u00f6deralismus und entspricht insoweit unserem <a href=\"https:\/\/t1p.de\/45b6\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 20 Abs. 1 GG<\/a>. Beide Regelungen beruhen auf dem <a href=\"https:\/\/t1p.de\/e2i0t\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Potsdamer Abkommen<\/a>. Ferner wird definiert, dass es nur eine Staatsangeh\u00f6rigkeit gibt. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass im Dritten Reich zwischen Staatsangeh\u00f6rigen und Staatsb\u00fcrgern unterschieden wurde. Eine entsprechende Regelung fehlt im Grundgesetz. <a href=\"https:\/\/t1p.de\/wo9qo\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 116 GG<\/a> kommt ihr am n\u00e4chsten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Artikel 3<\/strong> entspricht unserem <a href=\"https:\/\/t1p.de\/45b6\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 20 Abs. 2 GG<\/a>. Dar\u00fcber hinaus werden jedoch auch noch Volksbegehren und Volksentscheide erw\u00e4hnt, die in unserem Grundgesetz fehlen, weil es daf\u00fcr angeblich &#8222;gute Gr\u00fcnde&#8220; gab, die offenbar auch <a href=\"https:\/\/t1p.de\/4f7z\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">75 Jahre sp\u00e4ter immer noch Geltung besitzen<\/a>. Die ewigen Deutschen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Artikel 4<\/strong> entspricht unserem <a href=\"https:\/\/t1p.de\/45b6\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 20 Abs. 3 GG<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Artikel 5<\/strong> entspricht unserem <a href=\"https:\/\/t1p.de\/zwe7\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 25 GG<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Artikel 6<\/strong> war der Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr meine Suche und lautet:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">Alle B\u00fcrger sind vor dem Gesetz gleichberechtigt. Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, V\u00f6lkerha\u00df, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Aus\u00fcbung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Satz 1 entspricht unserem <a href=\"https:\/\/t1p.de\/uh3k\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 3 Abs. 1 GG<\/a>. Der Rest ist f\u00fcr unsere bundesdeutsche Regelungstechnik ungew\u00f6hnlich, denn er vermischt die Verfassung mit dem Strafrecht. Ob darin lediglich ein Auftrag f\u00fcr die Schaffung der entsprechenden Strafnorm lag, oder bereits der Tatbestand selbst, war zumindest auslegungsbed\u00fcrftig. Die DDR-Justiz <a href=\"https:\/\/t1p.de\/tao58\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">tendierte offenbar zu Letzterem<\/a>. In der BRD wurde 1960 der Tatbestand &#8222;<a href=\"https:\/\/t1p.de\/voig5\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Volksverhetzung<\/a>&#8220; eingef\u00fchrt, <a href=\"https:\/\/t1p.de\/5vzc\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 130 StGB<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Artikel 7<\/strong> regelt die Gleichberechtigung und entspricht damit unserem <a href=\"https:\/\/t1p.de\/uh3k\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 3 Abs. 2 GG<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Artikel 8<\/strong> regelt die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Postgeheimnis und die Freiz\u00fcgigkeit. Dies entspricht Art. <a href=\"https:\/\/t1p.de\/zjdye\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">10<\/a>, <a href=\"https:\/\/t1p.de\/zrcc\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">11<\/a> und <a href=\"https:\/\/t1p.de\/b0vbd\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">13<\/a> GG. Wer dies f\u00fcr eine Farce h\u00e4lt, sei an die <a href=\"https:\/\/t1p.de\/rfvg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Abh\u00f6raff\u00e4re<\/a> aus dem Jahre 1963 erinnert, und an den Umstand, dass heutzutage in der BRD auch schon wegen Bagatelldelikten <a href=\"https:\/\/t1p.de\/z8jp5\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Hausdurchsuchungen<\/a> angeordnet werden (Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit?). Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Artikel 9<\/strong> regelt Meinungs- und Versammlungsfreiheit und entspricht damit unseren Art. <a href=\"https:\/\/t1p.de\/vq6k\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">5<\/a> und <a href=\"https:\/\/t1p.de\/t8vw\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">8<\/a> GG.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Artikel 10 ist das Auslieferungsverbot, das bei uns in <a href=\"https:\/\/t1p.de\/afpq\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 16 Abs. 2 GG<\/a> steht, wobei wir mittlerweile sogar gewisse Ausnahmen erlauben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Artikel 11<\/strong> regelt die Behandlung ethnischer Minderheiten. Eine solche Regelung fehlt im Grundgesetz.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Artikel 12<\/strong> regelt die Vereinsfreiheit. Bei uns ist das <a href=\"https:\/\/t1p.de\/ayyr\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 9 GG<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Artikel 14<\/strong> betrifft die Gewerkschaftsfreiheit. Bei uns finden wir eine solche Regelung in <a href=\"https:\/\/t1p.de\/ayyr\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 9 Abs. 3 GG<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun wird es spannend. Ich zitiere die Normen daher direkt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><strong>Artikel 15<\/strong>. Die Arbeitskraft wird vom Staat gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">Das Recht auf Arbeit wird verb\u00fcrgt. Der Staat sichert durch Wirtschaftslenkung jedem B\u00fcrger Arbeit und Lebensunterhalt. Soweit dem B\u00fcrger angemessene Arbeitsgelegenheit nicht nachgewiesen werden kann, wird f\u00fcr seinen notwendigen Unterhalt gesorgt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\"><strong>Artikel 16<\/strong>. Jeder Arbeitende hat ein Recht auf Erholung, auf j\u00e4hrlichen Urlaub gegen Entgelt, auf Versorgung bei Krankheit und im Alter.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">Der Sonntag, die Feiertage und der 1. Mai sind Tage der Arbeitsruhe und stehen unter dem Schutz der Gesetze. Der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsf\u00e4higkeit der arbeitenden Bev\u00f6lkerung, dem Schutze der Mutterschaft und der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidit\u00e4t, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechself\u00e4llen des Lebens dient ein einheitliches, umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sch\u00f6n w\u00e4re es, wenn wir ein Recht auf Arbeit, Erhohlung (= Kur), Kranken- und Altersversorgung auch im Grundgesetz h\u00e4tten. Wir haben zwar in <a href=\"https:\/\/t1p.de\/45b6\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 20 Abs. 1 GG<\/a> das Sozialstaatsprinzip, was sich in 12 Sozialgesetzb\u00fcchern widerspiegelt, aber diese konkreten Rechte besitzen keinen Verfassungsrang. Was in der DDR-Verfassung allerdings fehlt ist unser <a href=\"https:\/\/t1p.de\/l6rm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 1 GG<\/a>, der sch\u00f6nste Programmsatz der Welt, was nicht hei\u00dft, dass von der Menschw\u00fcrde in der DDR keine Rede war. In den Artikeln <strong>18<\/strong> und <strong>19<\/strong> wird ein menschenw\u00fcrdiges Dasein im Bezug auf Lohn und Wirtschaftsordnung explizit erw\u00e4hnt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ich kann hier nat\u00fcrlich nicht die gesamte Verfassung durchgehen. <strong>Artikel 22<\/strong> ist z.B. die Eigentumsgarantie, was bei uns <a href=\"https:\/\/t1p.de\/jttd\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 14 Abs. 1 GG<\/a> entspricht. Man sollte jedoch erkennen, dass die DDR-Verfassung von 1949 mit dem Grundgesetz in weiten Teilen \u00fcbereinstimmt. Lediglich die Artikel sind anders sortiert. Es handelt sich damit nicht um eine zweitklassige Verfassung eines totalit\u00e4ren Unrechtsstaates, sondern um eine moderne freiheitliche Verfassung, die in dieser Form vermutlich auch in der Bundesrepublik funktioniert h\u00e4tte. Was die DDR daraus gemacht hat, steht auf einem anderen Blatt, sollte uns aber insoweit zu denken geben. Auch eine moderne freiheitliche Verfassung l\u00e4sst sich pervertieren, solange die drei Staatsgewalten dabei mitspielen. Die drei Staatsgewalten in der DDR waren in der Praxis fast ausschlie\u00dflich mit Alt-Kommunisten aus der Weimarer Republik und sog. &#8222;<a href=\"https:\/\/t1p.de\/tktx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Antifaschisten<\/a>&#8220; besetzt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Jahre 1968 haben diese Leute der DDR eine <a href=\"https:\/\/t1p.de\/2kz32\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">neue Verfassung<\/a> gegeben, die von totalit\u00e4rer marxistischer Ideologie nur so strotzt. Diese Verfassung entspricht auf den ersten Blick dem, was man sich heute gemeinhin unter dem &#8222;<a href=\"https:\/\/t1p.de\/vrfg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unrechtsstaat<\/a>&#8220; DDR vorstellt. Die Pr\u00e4ambel sagt im Prinzip schon alles:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">Getragen von der Verantwortung, der ganzen deutschen Nation den Weg in eine Zukunft des Friedens und des Sozialismus zu weisen, in Ansehung der geschichtlichen Tatsache, da\u00df der Imperialismus unter F\u00fchrung der USA im Einvernehmen mit Kreisen des westdeutschen Monopolkapitals Deutschland gespalten hat, um Westdeutschland zu einer Basis des Imperialismus und des Kampfes gegen den Sozialismus aufzubauen, was den Lebensinteressen der Nation widerspricht, hat sich das Volk der Deutschen Demokratischen Republik, fest gegr\u00fcndet auf den Errungenschaften der antifaschistisch &#8211; demokratischen und der sozialistischen Umw\u00e4lzung der gesellschaftlichen Ordnung, einig in seinen werkt\u00e4tigen Klassen und Schichten das Werk der Verfassung vom 7. Oktober 1949 in ihrem Geiste weiterf\u00fchrend, und von dem Willen erf\u00fcllt, den Weg des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit, der Demokratie, des Sozialismus und der V\u00f6lkerfreundschaft in freier Entscheidung unbeirrt weiterzugehen, diese sozialistische Verfassung gegeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zum Vergleich, die Pr\u00e4ambel von 1949:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">Von dem Willen erf\u00fcllt, die Freiheit und die Rechte des Menschen zu verb\u00fcrgen, das Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu gestalten, dem gesellschaftlichen Fortschritt zu dienen, die Freundschaft mit allen V\u00f6lkern zu f\u00f6rdern und den Frieden zu sichern, hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">An dieser Stelle m\u00f6chte ich auch noch an die urspr\u00fcngliche Pr\u00e4ambel des Grundgesetzes der BRD aus dem Jahre 1949 erinnern:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 40px;\">Im Bewu\u00dftsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den L\u00e4ndern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, W\u00fcrttemberg-Baden und W\u00fcrttemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben f\u00fcr eine \u00dcbergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch f\u00fcr jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit der &#8222;freien Selbstbestimmung&#8220; gab es damals leider noch Probleme. Miesmacher behaupten, die g\u00e4be es noch heute.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">P.S.: In der BRD ist die &#8222;Boykotthetze&#8220; in bestimmten F\u00e4llen (z.B. bei einer &#8222;persona non grata&#8220;) erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hat dies im Jahre 1958 in der ber\u00fchmten <a href=\"https:\/\/t1p.de\/219r\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">L\u00fcth-Entscheidung<\/a> festgestellt. In der DDR brauchte man das nicht, weil diesen Personen von vornherein die T\u00e4tigkeit versagt war.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn man aufgrund der t\u00e4glichen Berichterstattung nach dem Begriff &#8222;Boykotthetze&#8220; sucht, findet man einen Hinweis auf einen Eintrag in der Wikipedia, der die Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 erw\u00e4hnt. Wenn man sich diese Verfassung anschaut, so d\u00fcrfte zumindest Verfassungsrechtlern die Spucke wegbleiben. 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