{"id":33048,"date":"2021-09-03T08:13:36","date_gmt":"2021-09-03T06:13:36","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=33048"},"modified":"2021-09-07T09:09:09","modified_gmt":"2021-09-07T07:09:09","slug":"blogger-verurteilt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/blogger-verurteilt\/","title":{"rendered":"Blogger verurteilt"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die WELT berichtet \u00fcber eine <a href=\"https:\/\/t1p.de\/eqzlb\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hohe Geldstrafe f\u00fcr einen Blogger<\/a> wegen Beleidigung von drei Frauen, darunter eine Politikerin. Unter anderem nannte er sie &#8222;Lachnummern&#8220; und kommentierte, man k\u00f6nne sie &#8222;auf \u201ane Kippenschachtel tun als Warnhinweis&#8220;. Die Strafe betrug zun\u00e4chst 40 Tagess\u00e4tze a&#8216; 80 \u20ac und wurde in der Berufung auf 120 Tagess\u00e4tze a&#8216; 200 \u20ac hochgesetzt. Die Urteile liegen mir nicht vor, aber ich kann dazu ein paar Anmerkungen machen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>1. Schuld<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Beleidigung bezeichne ich gerne als die Radarfalle des Amtsgerichts. Das liegt daran, dass im Fernsehen und im Kino haupts\u00e4chlich Spielfilme aus den USA gezeigt werden, wo das, was deutsche Gerichte unter Beleidung verstehen, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Es wird somit den Zuschauern ein &#8211; in Deutschland strafbares &#8211; Verhalten als &#8222;<a href=\"https:\/\/t1p.de\/kdxi\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">normal<\/a>&#8220; vorgef\u00fchrt und damit\u00a0 eine soziale Ad\u00e4quanz geschaffen. Wer nicht aufpasst, wird dann quasi vom Amtsgericht &#8222;geblitzt&#8220;. Was vielleicht als lockerer Spruch gemeint war, kann dann sehr schnell ein Monatsgehalt kosten, oder &#8211; wie hier &#8211; auch mehr.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ob die Bezeichnung &#8222;Lachnummer&#8220; bereits eine Formalbeleidigung ist, sei mal dahingestellt. &#8222;Warnhinweis auf einer Kippenschachtel&#8220; war im Hinblick auf die Fotos, die man dort \u00fcblicherweise sehen kann, bestimmt nicht in Ordnung. Das Aussehen einer Person mit den optischen Folgen eines Krebsleidens gleichzusetzen, ist auch nach meinem Rechtsverst\u00e4ndnis eine Beleidigung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es kann allerdings sein, dass Politiker und auch Politikerinnen sich dies durchaus bieten lassen m\u00fcssen, weil sie als Personen des \u00f6ffentlichen Lebens nicht nur aufgrund ihrer Parteizugeh\u00f6rigkeit polarisieren, sondern auch von ihrer Popularit\u00e4t und dem \u00f6ffentlichen Diskurs profitieren. Wer davon profitiert, muss auch bestimmte Nachteile akzeptieren. Insoweit ist eine Abw\u00e4gung durchzuf\u00fchren. Das ist st\u00e4ndige Rechtsprechung des BVerfG. Nun bin ich nicht der gesetzliche Richter, deshalb ist egal, wie ich abgewogen h\u00e4tte. Diese Richter haben es nunmal so gesehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2. Strafe<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei der Strafe f\u00fcr eine Beleidigung gilt der gesetzliche Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Welche Strafe das Gericht verh\u00e4ngt, liegt vollst\u00e4ndig in seinem Ermessen. Es gibt allerdings gewisse Erfahrungswerte, die je nach Gerichtsbezirk varrieren. Dann gibt es auch noch B\u00fccher, wie z.B. Sch\u00e4fer\/Sander &#8222;<a href=\"https:\/\/t1p.de\/wzdh\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Praxis der Strafzumessung<\/a>&#8222;, die typische Strafen aufz\u00e4hlen. Bei der Beleidigung, z.B. Vogelzeigen, steht dort: 20 Tagess\u00e4tze. 40 Tagess\u00e4tze sind bei einem Erstt\u00e4ter &#8211; ob er das ist, wissen wir nicht &#8211; und mehreren Tatopfern durchaus denkbar. Bei 120 Tagess\u00e4tzen h\u00e4tte ich allerdings schwerste Bedenken. Diese Richter haben es jedoch anders gesehen. Genau daf\u00fcr haben wir den &#8222;gesetzlichen Richter&#8220;.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was die Tagess\u00e4tze anbetrifft, so sind 80 \u20ac in Ordnung, sofern der Angeklagte 2.400 \u20ac pro Monat verdient, und 200 \u20ac in Ordnung, sofern der Angeklagte 6.000 \u20ac pro Monat verdient. Was er wirklich verdient, kann objektiv festgestellt werden. Offenbar waren es 6.000 \u20ac pro Monat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3. Weiteres Vorgehen<\/strong><br \/>\nNat\u00fcrlich bleibt noch die M\u00f6glichkeit zur Revision zum OLG, und danach gegebenfalls Verfassungsbeschwerde. Die Strafe selbst kann nicht mehr h\u00f6her ausfallen, allenfalls die Gerichtskosten. Mir scheinen Rechtsmittel hier allerdings aus politischen Gr\u00fcnden (sachfremde Erw\u00e4gungen) aussichtslos zu sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die WELT berichtet \u00fcber eine hohe Geldstrafe f\u00fcr einen Blogger wegen Beleidigung von drei Frauen, darunter eine Politikerin. Unter anderem nannte er sie &#8222;Lachnummern&#8220; und kommentierte, man k\u00f6nne sie &#8222;auf \u201ane Kippenschachtel tun als Warnhinweis&#8220;. 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