{"id":17709,"date":"2021-01-03T12:56:17","date_gmt":"2021-01-03T10:56:17","guid":{"rendered":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/?p=17709"},"modified":"2024-05-26T07:13:37","modified_gmt":"2024-05-26T05:13:37","slug":"borkum-lied-fall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ra-domanski.de\/page\/borkum-lied-fall\/","title":{"rendered":"Klassiker: Borkum-Lied-Fall"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die LTO berichtete vor 10 Jahren \u00fcber ein <a href=\"https:\/\/t1p.de\/d2xi\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil des OVG Preu\u00dfen<\/a> (PrOGVE 80, 176), das als &#8222;Borkum-Lied-Fall&#8220; in die Lehrb\u00fccher eingegangen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sachverhalt (stark verk\u00fcrzt): Der Regierungspr\u00e4sident von Hannover <a href=\"https:\/\/t1p.de\/35qr\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gustav Noske<\/a> weist die Kommunalverwaltung an, die Kulturkapelle von Borkum d\u00fcrfe den &#8222;Kaisermarsch&#8220; nicht mehr intonieren, denn er werde von Kurg\u00e4sten als Anlass zum Absingen des antisemitischen Borkum-Lieds genutzt. Diese Anweisung wurde letztlich vom Preu\u00dfischen OVG kassiert.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">&#8222;Das Amtsgericht Emden erlie\u00df, ohne die Legitimation des Antragstellers zu pr\u00fcfen, eine einstweillige Verf\u00fcgung gegen den Staat Preu\u00dfen, die es bei 100.000 Goldmark Strafe untersagte, das Musizierverbot durchzusetzen.&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Irgendwer hatte dagegen einen Eilantrag gestellt und der wurde anscheinened &#8211; untypisch schlampig &#8211; durchgewunken. So weit, so gut.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">&#8222;Auch abseits der bizarren Verf\u00fcgung des Amtsgerichts konnten sich die Gegner der antisemitischen Politik Borkums nicht vor Gericht behaupten. Das Preu\u00dfische Oberverwaltungsgericht, sah im Kommunalverfassungsrecht keine Handhabe, im Wege der Sachaufsicht ein Musizierverbot zu erlassen.&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das war auch nicht ungew\u00f6hnlich, denn die Begr\u00fcndung des Preu\u00dfischen OVG war &#8211; zumindest nach damaligen Ma\u00dfst\u00e4ben &#8211; vertretbar.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px; text-align: justify;\">&#8222;Weil die Kurg\u00e4ste ja auch ohne die Begleitung der passenden Marschmusik das inkriminierte &#8222;Borkum-Lied&#8220; gesungen h\u00e4tten, sei die eigentliche St\u00f6rung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht von der Kapelle ausgegangen. Weil der Text im \u00dcbrigen auch auf andere Melodien gesungen werden k\u00f6nnte, sei das Musizierverbot polizeirechtlich unangemessen.&#8220;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Richter beurteilten die Kurg\u00e4ste als St\u00f6rer, jedoch nicht die Kapelle. So einfach kann Jura sein, wenn man politische Sachzw\u00e4nge ausblendet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zur Einordnung muss man sich &#8211; wie immer bei historischen Vorg\u00e4ngen &#8211; in die Sicht der damaligen Zeit zur\u00fcckversetzen. Die Entscheidung erging im Jahre 1925, in der Weimarer Republik, und drehte sich um den &#8222;Kaisermarsch&#8220;, einem Synonym f\u00fcr die \u00fcberkommene Monarchie. Der Text des Liedes bildete daf\u00fcr nur den polizeirechtlichen Aufh\u00e4nger, denn das Spielen des Marsches sollte grunds\u00e4tzlich verboten werden, auch wenn niemand dazu singt. Dass die junge Republik sinnbildlich vor den eigenen Gerichten gegen die alte Monarchie verliert, war unter keinen Umst\u00e4nden hinzunehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie kann man den Fall juristisch drehen, so dass das politisch gew\u00fcnschte Ergebnis herauskommt? Das ist die Lehrbuch-Frage, und nichts anderes.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Die Antwort lautet: &#8222;<strong>Zweckveranlasser<\/strong>&#8222;.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Man entwickelt \u00fcber die beiden klassischen Kategorien von Verhaltensst\u00f6rer und Zustandsst\u00f6rer hinaus eine dritte St\u00f6rerkategorie, und zaubert sich so einen Tatbestand aus dem Hut, unter den man die Kapelle subsummieren kann. Weil bekannt war, dass zum &#8222;Kaisermarsch&#8220; gerne das &#8222;Borkum-Lied&#8220; gesungen wird, hat sie sozusagen den Kurg\u00e4sten (Verhaltensst\u00f6rer) eine Steilvorlage gegeben und wurde selbst zum St\u00f6rer. So wird ein Schuh daraus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Jahre 1929 hat sich das Preu\u00dfische OVG (PrOVGE 85,270) dann auch erstmalig selbst dieser neuartigen Kategorie bedient. Ein Ladenbesitzer hatte leicht bekleidete Damen in einem Schaufenster ausgestellt, worauf es zu einem Menschenauflauf kam, der von der Polizei aufgel\u00f6st werden musste. Da dieser schl\u00fcpfrige Fall die M\u00f6glichkeit bietet, die ansonsten eher dr\u00f6ge Vorlesung aufzulockern, wird er heute beim Thema &#8222;Zweckveranlasser&#8220; bevorzugt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die LTO berichtete vor 10 Jahren \u00fcber ein Urteil des OVG Preu\u00dfen (PrOGVE 80, 176), das als &#8222;Borkum-Lied-Fall&#8220; in die Lehrb\u00fccher eingegangen ist. 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