Aktuell läuft eine üble Medienkampagne gegen die Bundesaußenministerin, weil sie in einem Interview glaubhaft versicherte, das sie zu ihrem Wort stehe, „no matter what my german voters think“.

Diese Aussage, die auf den ersten Blick auf eine schockierende Hybris hindeuten mag, oder gar auf Wählerbetrug, was im Übrigen keine strafrechtliche Kategorie ist, symbolisiert in einer noch nie dagewesenen Klarheit den Auftrag des deutschen Abgeordneten. Er ist lediglich seinem eigenen Gewissen verantwortlich, niemand sonst. Das ist der Kern der repräsentativen Demokratie. Der Abgeordnete nimmt faktisch eine Vormundfunktion wahr, der zum Wohle und im Interesse des aus „guten Gründen“ politisch entmündigten Volkes handelt. Betreuung passt vermutlich besser, denn das klingt freundlicher.

Es gibt da allerdings noch ein klitzekleines Detail: Die Außenministerin ist formal keine Abgeordnete, sondern als Ministerin Teil der Bundesregierung. Insoweit gilt das Spannungsfeld zwischen Ressortprinzip und Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers. Sollte sie Letzere durch ihre Aussagen verletzen, so ist es allerding nicht die Aufgabe des gemeinen Pöbels von der Straße, ihr Fehlverhalten zu kritsieren, sondern dies obliegt allein dem Bundeskanzler. Sollte er damit kein Problem haben, ist alles in bester Ordnung. Ich persönlich gehe davon aus, dass der Bundeskanzler die Ministerin auf den Fauxpas hinweisen wird und den Vorfall öffentlich nett, dröge und nichtssagend kommentieren wird. Vielleicht erinnert er sich auch schon gar nicht mehr daran.

Praxistipp: Demnächst auf die Hand schreiben, erst zu denken und dann zu reden.