Die Tagesschau berichtet über einen Fall der besonderen Art. Es geht um die Klage gegen kirchliches Relief aus dem Mittelalter, das für damalige Verhältnisse nicht ungewöhnlich war. Über den Fall möchte ich mich hier nicht äußern, denn im Prinzip könnte man mit ähnlicher Begründung gleich – wie in der DDR geschehen – ganze Kirchen abreißen, mir geht es hier vielmehr um den Kläger. Selbiger ist in der Vergangenheit als sog. „Aktivist“ bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten und hat seinen vermeintlichen Betroffenenstatus als Angehöriger der entsprechenden Religionsgruppe durch freiwillige Konvertierung selbst herbeigeführt. Er gehört zur ersten Generation der Umerzogenen, was eine mögliche Erklärung für sein Verhalten darstellt.

Es stellt sich die juristische Frage, ob dieser Kläger überhaupt prozessfähig ist. Seine Klage könnte nämlich wegen Querulantenwahns unzulässig sein. Die Prozessfähigkeit ist gem. § 56 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu prüfen. Wie die konkrete Prüfung im vorliegenden Fall ausgeht, weiß ich nicht, aber sie wäre hier zumindest naheliegend. Sie drängt sich förmlich auf. Dieser Mann führt seit Jahrzehnten einen privaten Krieg seine Dämonen. Er zerschlug mit einer Axt Ehrentafeln für gefallene Weltkriegssoldaten, bepinselte Pfeiler mit Lackfarbe, ging wegen einer Blockadeaktion gegen US-Giftgasdepots im Hunsrück ins Gefängnis und in den Hungerstreik, schrieb Briefe an den Landesbischof von Magdeburg, die Bundesregierung, den Zentralrat der Juden, die UNESCO und klagt sich offenbar neuerdings wegen eines über 700 Jahre alten Kirchenreliefs durch alle Instanzen und droht mit „europäischen Richtern“. Was muss geschehen, bis sich ein Gericht traut, die prozessuale Gretchenfrage zu stellen, in einer Form die keine Befangenheit signalisiert?

 

Update (15.06.2022): Mittlerweile wurde die Klageabweisung vom BGH bestätigt. VorsRiBGH a.d. Prof. Dr. Thomas Fischer hätte anders entschieden, aber er war leider nicht der gesetzliche Richter. Das ist auch gut so, denn seine eigenen Entscheidungen fanden unter Kollegen auch nicht immer Beifall.