Die FAZ macht sich Gedanken über die Verwendung des Begriffs „mutmaßlich“. In diesem Zusammenhang möchte ich auch folgenden Tweet hinweisen:

 

 

Niemand bestreitet die Existenz der Leichen. Allein aus der Existenz von Opfern lässt sich jedoch leider kein zwingender der Beweis für die Täterschaft ableiten, andernfalls wäre jeder Kriminalfall aus dem Bereich der Tötungsdelikte automatisch ohne weiteres Zutun aufgeklärt. Bis über diesen Fall gerichtlich entschieden ist, gilt die Unschuldsvermutung, was widerum nicht bedeutet, dass es keine Tatverdächtigen gäbe. Tatverdächtig sind natürlich die Russen, nur die haben kein Motiv, schon gar nicht die Lieferung solcher Bilder. Ein Motiv hat die ukrainische Propagadanda, nur die ist nicht tatverdächtig. Im Übrigen belegen auch die Sattellitenbilder nur die Existenz von Leichen, denn wer diese Menschen umgebracht hat, konnten die Mitarbeiter der Firma Maxar leider nicht erkennen. Der BND behauptet nun, angeblich pro-russische Söldner über Funk abgehört zu haben. Bei dieser Wagner-Gruppe handelt es sich um irreguläre Truppen, die offiziell nicht dem russischen Verteidigungsministerium unterstehen. Da wird es kompliziert. Kann man die zurechnen?

Deshalb spricht man im derzeitigen Ermittlungsstadium nur von „mutmaßlich.

 

P.S.: Die Verbrechen von Blackwater-Söldnern werden der US Army übrigens nicht zugerechnet.