Letzte Woche war es mal wieder soweit: Für neun Tage war das Internet tot, zumindest für Kabelkunden von Vodaphone. Am Telefon wurde man nach der Warteschleife von einem freundlichen Mitarbeiter darüber informiert, dass eine Störung vorliege und die Techniker bereits an einer Lösung arbeiteten.

Juristisch liegt ein Fall von § 58 TKG vor, das heißt Kunden müssen die Störung melden und können danach ggf. (gedeckelte) Entschädigung verlangen.