Wie die Medien berichteten, erließ der böse alte Mann aus Moskau ein Gesetz gegen Fake News und Diskreditierung der Staatsorgane, woraufhin ARD und ZDF kurzzeitig ihre Berichterstattung ausgesetzt haben. Das klingt verräterischer als es ist, denn wer will schon das Risiko eingehen, sich wegen solcher Themen der russischen Justiz zu stellen.

Natürlich gibt es für solche Gesetze Vorbilder. In § 106 StGB DDR war z.B. die staatsfeindliche Hetze unter Strafe gestellt. Das mit Abstand bekannteste Vorbild ist selbstverständlich das Heimtückegesetz der Nazis. Wie man der Wikipedia entnehmen darf, waren jedoch nicht nur die bösen Nazis unglaublich heimtückisch, indem sie ein solches Gesetz erließen, sondern offenbar auch schon zuvor der greise Reichspräsident Paul von Hindenburg, nämlich am 21. März 1933. Welchen Grund wird er dafür wohl gehabt haben? Der Grund war die negative Berichterstattung in der Auslandspresse im Zusammenhang mit dem Boykott deutscher Waren. Man kann hier eine Parallele erkennen, denn Boykott-Aufrufe sind nicht nur aktuell in Mode, es gab sie bereits 2013.

Zum Abschluss ein Warnhinweis: Die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates„, ist neuerdings verfassungsschutzrelevant. Passend dazu wurde heute der neuste Verfassungsschutzbericht veröffentlicht, wo man diesbezüglich von Gruppen und Einzelpersonen spricht, deren Anzahl allerdings bislang noch unbekannt ist. Ansonsten gibt es mittlerweile sogar fast so viele registrierte Rechtsextreme, wie Linksextreme. Vom Rechtsextremismus geht allerdings laut Einschätzung von Frau Faeser derzeit die größte Bedrohung für „unsere“ Demokratie aus. Wer genau mit „uns“ gemeint ist, sagt sie leider nicht, aber ich tippe mal auf alle, die nicht explizit in diesem Bericht erwähnt sind. Wer das anders sieht, könnte im nächsten Bericht Erwähnung finden.

P.S.: In Sachsen ist das Kunststück gelungen, Teile der Mitte für rechtsextrem zu erklären. Das ist ein Paradebeispiel für das sog. „Overton-Fenster„.