Der Berliner Polit-Sumpf wird tagtäglich besser. Nun ist herausgekommen, dass bei dem sog. „Kanzlerdinner“ auf besonderen Wunsch des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und seiner Stellvertreterin sogar von der Bundesjustizministerin Vorträge gehalten wurden, deren Inhalt rein zufällig laufende Verfahren betraf. Im Prinzip ließ sich das Bundesverfassungsgericht vom Justizministerium zu Koordinationszwecken „briefen“. Diese brisante Information wurde offenbar von irgendwem an die Welt am Sonntag geleaked. Das ist für sich genommen auch bemerkenswert.

An dieser Stelle möchte ich eine Norm aus dem Deutschen Richtergesetz erwähnen, und zwar den § 39 DRiG. Danach geht es um die Vermeidung des bösen Scheins. Der einzige Haken ist, dass es für Verfassungsrichter keine Sanktionsmöglichkeit gibt, weil das BVerfG als „Verfassungsorgan“ nicht der Dienstaufsicht unterliegt. Wie es zu dieser Selbstermächtigung gekommen ist, vor der natürlich rein gar nichts in der Verfassung steht, schildert die LTO.