In Art. 20 Abs. 1 GG steht: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat„.

Um den bundesdeutschen Föderalismus zu verstehen, muss man – wie üblich – einen Blick zurück in die Geschichte werfen. Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 war Deutschland ein Flickenteppich von Kleinstaaten. Diese Kleinstaaten waren auf europäischer Ebene macht- und bedeutunglos.

 

Quelle: Wikipedia

 

Nach dem Sieg über Napoleon wurde im Jahre 1815 auf dem Wiener Kongress der Deutsche Bund gegründet. Den deutschen Einzelstaaten wurde so eine geheime Zusatzvereinbarung zum Vertrag von Chaumont erfüllt, allerdings unter Einbeziehung Österreichs. Die Folge war das System Metternich.

 

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Dieser flächenmäßig größte Staatenbund in der Mitte Europas existierte bis zum Deutschen Krieg im Jahre 1866. Dann musste das im Machtkampf mit Preußen unterlegene Österreich den Deutschen Bund verlassen. Nach dem Sieg über Frankreich im Jahre 1871 kam es zu einer einschneidenden Veränderung im europäischen Machtgefüge, mit massiven Konsequenzen, die wir heute noch tagtäglich spüren: Die Gründung des Deutschen Reichs.

 

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Dieses Deutsche Reich war aus Sicht seiner europäischen Nachbarn, insbesondere Frankreichs, mit Sicherheit kein Erfolgsmodell, sondern vielmehr ein störender wirtschaftlicher Konkurrent. Um die folgenden tragischen Ereignisse auszublenden, springen wir ins Jahr 1945, zum Potsdammer Abkommen.

Dort wurde das Deutsche Reich in drei Teile zerlegt, die ethnisch-deutsche Bevölkerung aus dem östlichsten Gebiet vertrieben, und Preußen von der Landkarte gestrichen. Der zweifelsohne wichtigste, mit dem Deutschen Reich teilidentische Staat, wurde unsere Bundesrepublik Deutschland. Die gab sich auf Wunsch der Westalliierten ein Grundgesetz, und erklärte sich in Art. 20 Abs. 1 GG zu einem Bundesstaat, woraus wir das Föderalismusprinzip ableiten. Damit das auch schön dauerhaft so bleibt, gibt es die sog. „Ewigkeitsgarantie“ des Art. 79 Abs. 3 GG.

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Mit der Wiedervereinigung im Jahre 1990 kamen zu diesem Bundesstaat fünf neue Bundesländer hinzu. Eine neue Verfassung gab es allerdings nicht.

 

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Der Föderalismus hat offensichtlich viele Vorteile, leider aber auch vereinzelte Nachteile. Viele Köche verderben bekanntlich den Brei. Insbesondere steht Art. 79 Abs. 3 GG heutzutage, zumindest nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes, der Gründung der Vereinigten Staaten von Europa im Weg.